Vorgartenbegrünung

Artenreich begrünte Vorgärten bringen erhebliche positive Effekte mit sich. Sie schaffen einen Lebensraum für Insekten, die für die Bestäubung sowie die Erhaltung der Nahrungskette und die Kontrolle von Schadorganismen unverzichtbar sind, und fördern die Biodiversität im Stadtgebiet. Mit der Bepflanzung von Vorgärten wird zudem eine gesundheitlich positive Wirkung durch die Bindung von CO2 und Staub erreicht. Im Gegensatz zu versiegelten Flächen ermöglichen begrünte Vorgärten eine natürliche Versickerung des Niederschlagswassers. Dies reduziert die oberirdisch abgeführten Wassermengen, entlastet die Kanalisation und wirkt möglichen Überschwemmungen durch Starkregen präventiv entgegen. Außerdem wird mit der Versickerung von Niederschlagswasser die Grundwasserneubildung gefördert und der natürliche Wasserkreislauf erhalten. Vor dem Hintergrund des Klimawandels mit zunehmender Anzahl an Hitzetagen und unter Berücksichtigung der Effekte der städtischen Wärmeinsel tragen begrünte Vorgärten dazu bei, der Hitzebelastung entgegenzuwirken.

Mit dem Ziel der Stadt Kaarst einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden ökologische Maßnahmen auch finanziell unterstützt. Alle Inforamtionen zum Förderprogramm sind hier zu finden: Förderprogramm Dach-/Fassaden-/Vorgartenbegrünung

Außerdem werden im Flyer „Ökologisch und nachhaltig bauen“ die wichtigsten Aspekte des Förderprogramms skizziert.

Ausführliche Informationen zu Ökosystemleistungen und der Bedeutung begrünter Vorgärten für die urbane Biodiversität vor dem Hintergrund des Schottergärten-Verbotes finden Sie auf folgender Seite: Ökosystemleistungen

Schottergärtenverbot ab 2024

Eine neue Regelung in der Landesbauordnung verhindert seit dem 1. Januar die Neuanlage von Schottergärten und fördert so die urbane Biodiversität. Die Präzisierung im Landesbaurecht erleichtert es den Kommunen seit diesem Jahr bauordnungsrechtlich leichter gegen Schottergärten vorzugehen und verhindert die Neuanlage. Schottergarten, so werden Gartenflächen genannt, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend mit Schotter, Splitt, Kies oder Mulchmaterialien bedeckt sind und keine bis nur spärliche Bepflanzung aufweisen. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf das Stadtbild aus, sondern bringt vor allem negative ökologische und klimatische Auswirkungen mit sich. Natürlich gestaltete und artenreich bepflanzte Vorgärten leisten kleinräumig ökologische, mikroklimatische und hydrologische Funktionen, deren Effekte wiederum dem Menschen zu Gute kommen.

Mit der Präzisierung der Regelung in der Landesbauordnung geht nun auch ein Gebot zur Vorgartenbgrünung einher. So soll der seit mehreren Jahren vorherschende Trend hin zu vermeintlich pflegeleichten Schottergärten nun gestoppt werden.

Bereits vor der Änderung der Landesbauordnung war festgelegt, dass „nicht überbaubare Flächen der bebauten Grundstücke zu begrünen und zu bepflanzen sind“ sofern dem keine andere zulässige Verwendung entgegensteht. Mit der Präzisierung sind Schotterungen und Kunstrasen so nun keine zulässlige Verwendung mehr.