Lernmittelfreiheit

In jedem Schuljahr sind Schulbücher (Lernmittel) für den jeweiligen Schulunterricht  anzuschaffen. Der Schulträger übernimmt 2/3 der Kosten für die Lernmittel. Von den Erziehungsberechtigten ist ebenfalls ein Eigenanteil aufzubringen. Der Eigenanteil beträgt nach den gesetzlichen Bestimmungen 1/3  des festgelegten Durchschnittsbetrages und somit für Grundschüler 16,00 Euro, für Hauptschüler, Realschüler, Gymnasiasten der Sekundarstufe I 34,00 Euro und für Gymnasiasten der Sekundarstufe II 31,00 Euro. Welche Lernmittel für die genannten Beträge angeschafft werden sollen, entscheidet die Schulkonferenz der jeweiligen Schule.

Der Eigenanteil entfällt für Empfänger und Empfängerinnen von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

Auf Antrag und unter Vorlage der Kaufbelege kann der entsprechende Betrag erstattet werden.

Antrag Lernmittelbefreiung

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