REISEPASS (EPASS)
Die Beantragung Ihres neuen Reisepasses erfolgt vor Ort im Bürgerbüro. Dies kann nicht telefonisch erledigt werden und die antragstellende Person muss zwingend persönlich anwesend sein. Dies gilt auch für minderjährige Kinder, egal wie jung.
Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in Länder außerhalb der europäischen Union.
- bisheriger Reisepass, wenn nicht (mehr) vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Personalausweis oder Führerschein)
- digitales Passfoto mit QR Code: Ab 01. August 2025 sind grundsätzlich nur noch digitale Passbilder zugelassen. Sie können das digitale Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder im Rathaus Kaarst selbst anfertigen lassen. Die Gebühr zur Erstellung des Lichtbildes im Rathaus beträgt 6,00 Euro. Das Foto wird an einem Fototerminal digital aufgenommen und dann in das System der Meldebehörde übertragen. Bitte beachten Sie, dass das Fototerminal im Rathaus lediglich für die Aufnahme von Fotos von Erwachsenen und Kindern ab mind. 3 Jahren geeignet ist.
Bei unter 18jährigen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, gegebenenfalls unterschriebene Einverständiserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils
- Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
Hinweis bei geplanter Eheschließung beziehungsweise Lebenspartnerschaft (Verpartnerung):
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe oder Lebenspartnerschaft durch das Standesamt Kaarst geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon acht Wochen vor der Eheschließung oder Verpartnerung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen.
Bei der Antragstellung ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) beziehungsweise Lebenspartnerschaft vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt.
Das Ausweisdokument wird unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung beziehungsweise Verpartnerung durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten ausgehändigt.
Seit dem 01. August 2025 sind grundsätzlich nur noch digitale Passbilder mit QR Code zugelassen, welche Sie bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen lassen können.
Alternativ können Sie die digitalen Passfotos im Rathaus Kaarst selbst anfertigen lassen, bevor Ihr Termin startet. Die Gebühr zur Erstellung des Lichtbildes im Rathaus beträgt 6,00 Euro. Das Foto wird an einem Fototerminal digital aufgenommen und dann in das System der Meldebehörde übertragen. Bitte beachten Sie, dass das Fototerminal im Rathaus lediglich für die Aufnahme von Fotos von Erwachsenen und Kindern ab mind. 3 Jahren geeignet ist.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die reguläre Bearbeitungsdauer des Reisepasses liegt bei circa 6-8 Wochen.
Wird der Reisepass bereits innerhalb dieses Zeitraumes benötigt, muss zunächst ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden.
Dieser ist der endgültige Reisepass (Gültigkeit 6 beziehungsweise 10 Jahre), welcher innerhalb von circa 3-5 Werktagen geliefert wird (Gebühr siehe unten).
Erst wenn auch diese Möglichkeit aus zeitlichen Gründen ausscheidet, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist 1 Jahr gültig.
ACHTUNG!!! Der vorläufige Reisepass wird nicht für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.
Hinweise für Vielreisende:
Es gibt einen Reisepass für Vielreisende, der 48 statt regulär 32 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel enthalten (Gebühr siehe unten).
- Reisepass (32 Seiten) unter 24 Jahren 37,50 €
- Reisepass (32 Seiten) über 24 Jahren 70,00 €
- 48-Seiten-Pass unter 24 Jahren 59,50 €
- 48-Seiten-Pass über 24 Jahren 92,00 €
- Expresspass (32 Seiten) unter 24 Jahren 69,50 €
- Expresspass (32 Seiten) über 24 Jahren 102,00 €
- 48-Seiten-Expresspass unter 24 Jahren 91,50 €
- 48-Seiten-Expresspass über 24 Jahren 124,00 €
- vorläufiger Reisepass 26,00 €
Der Reisepass ist ab Antragstellung für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeit 10 Jahre. Die Gültigkeit des bisherigen Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Die Abholung kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der sich ausweisen muss.
Bei der Abholung ist der alte Reisepass oder der vorläufige Reisepass mitzubringen. Dieser wird eingezogen oder Ihnen auf Wunsch entwertet wieder ausgehändigt.
Sie können zur Abholung online einen Termin in unserem Bürgerbüro buchen: Termin buchen.
Ihr neuer Reisepass verfügt automatisch über eine ePass Funktion, was bedeutet dass dieser einen Chip enthält, auf dem Ihre persönlichen Daten sowie Lichtbild und (ab einem Alter von 6 Jahren) Fingerabdrücke gespeichert sind, womit Ihre eindeutige Identifizierung auf Reisen stets gewährleistet ist.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder gegebenenfalls ein Personalausweis zur Einreise ausreicht, erfahren Sie beim Bürgerbüro oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.