Genehmigung von Grabmalen und Grabeinfassungen

Häufig besteht der Wunsch auf einer Grabstätte ein Grabmal aufzustellen. Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Bereiches Tiefbau, Grünentwicklung, Baubetriebshof zu beantragen.
Vorgaben über Material, Ausmaß und Gestaltung des Grabmals sind in der Friedhofssatzung geregelt.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

 

Zur Beantragung muss der Antragsteller Nutzungsberechtigter an einer Grabstätte auf einem Friedhof der Stadt Kaarst sein.

Nachweis über das Eigentum an dem aufzustellenden Grabmal und das Nutzungsrecht an der Grabstelle (Graburkunde bei Wahlgrabstätten, Gebührenbescheid bei Reihengrabstätten).
Dem Antrag ist der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung sowie der Fundamentierung zweifach beizufügen.

Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, müssen Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und Symbole, Darstellungen ihrer Form und Anordnung im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung sowie der Textinhalt vorgelegt werden.
In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstelle verlangt werden.

Hinweis: Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb eines Jahres davon Gebrauch gemacht wird.

drei bis fünf Arbeitstage

Für die Erteilung der Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals werden Gebühren in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Wenn zusätzlich die Errichtung einer Einfassung beantragt wird, kommen nochmals 25,00 Euro hinzu. Darüber wird ein Gebührenbescheid erstellt.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen:Nein

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