Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Auf die "Information gem. Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen" seitens der Meldebehörden wird verwiesen.

Hinweis: Diese Informationen erhalten Sie auf Nachfrage schriftlich in ihrem Bürgerbüro oder als Download.

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