Namensänderungen

Folgende Fälle von Namensänderungen werden beim Standesamt aufgenommen und beurkundet:

  • Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  • Hinzufügen eines Namens zum Ehenamen, sowie der Widerruf
  • Wiederannahme eines früheren Namens
  • Namenserteilung
  • Namensänderung für Aussiedler

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Es sind keine Formulare abrufbar.

Beantragung ist formlos möglich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall.

21 Euro

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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