Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen bestehen (in der Regel) aus folgenden Teilen:

  • Anschreiben der Vergabestelle, 2-fach,
  • allgemeine, besondere und gfl. zusätzliche Vertragsbedingungen, 2-fach,
  • verschiedene Erklärungen, u. a. nachdem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • Formulare für das Angebot des bietenden Unternehmens, 2-fach,
  • Leistungsverzeichnis, 2-fach,
  • ergänzend zum Leistungsverzeichnis können je nach Ausschreibungsgegenstand Pläne, Zeichnungen oder auch Fotos beiliegen, 2-fach,
  • eine CD mit Leistungsverzeichnis und den Plänen, Zeichnungen oder Fotos in elektronischer Form,
  • Kennzettel für die Übersendung der Angebotsunterlagen.

Die Zweitausfertigung der Unterlagen ist für Ihre Akten bestimmt.

Die beigefügte CD bietet Ihnen die Möglichkeit, das Leistungsverzeichnis elektronisch mit den notwendigen Preisangaben versehen zu können, sofern Sie über ein sogenanntes AVA-Programm verfügen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, können Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis auch gerne wieder auf CD mit Ihren anderen Angebotsunterlagen an die zentrale Submissionsstelle zurücksenden.

Eine elektronische Abwicklung der Vergabeverfahren findet nicht statt.

Wichtige Hinweise zur Vollständigkeit der Angebotsunterlagen:

Das Angebotsschreiben muss an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben werden. Fehlt die Unterschrift, darf das Angebot nicht gewertet werden und ist vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

Der Hinweis auf die zwingend notwendige Unterschrift ist zusätzlich in den Unterlagen aufgeführt.

Ein weiterer Angebotsausschluss liegt vor, wenn seitens des bietenden Unternehmens Änderungen am Leistungsverzeichnis oder den Vertragsbestimmungen vorgenommen werden.

Außerdem müssen alle Preisangaben vorhanden sein. Fehlen eine oder sogar mehrere Preisangaben, kann auch dieser Umstand zum Ausschluss des Angebotes führen.