Nachweis erstellen. Für die Bescheinigung in der Apotheke muss ein positiver PCR-Test und der Personalausweis mitgeführt werden. Das Testergebnis wird vom beauftragten Dienstleister erstellt, der den PCR-Test
Freitag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr nach Vorlage des Personalausweises in die Unterschriftenliste eintragen. Zusätzlich werden die Eintragungslisten an den folgenden
geltenden Schutzbedingungen statt. Es gilt die 3G-Regel: Die entsprechenden Nachweise inklusive Personalausweis sind mitzuführen und werden kontrolliert. Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske ist im gesamten
geöffnet, donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr. Zur Stimmabgabe im Wahlbüro wird ein Personalausweis sowie ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins benötigt.
Teilnahmeberechtigung wird eine Eingangskontrolle erfolgen. In diesem Zusammenhang wird der Personalausweis benötigt. Weitere Information zum Erörterungstermin finden Sie in der Pressemitteilung der B
einmalige Impfung für den vollständigen Impfschutz ausreicht. Mitzubringen sind lediglich der Personalausweis, der gelbe Impfpass und der Einwilligungsbogen in zweifacher Ausfertigung. Der Einwilligungsbogen
Kreis-Impfzentrum im Neuss verimpft. Interessierte müssen auch weiterhin für die Impfung ihren Personalausweis, den gelben Impfausweis (wenn vorhanden) und die ausgefüllte Einverständniserklärung mitbringen
Uhr abgesagt. Für Kulturveranstaltungen der Stadt Kaarst gelten die 2G-Regeln. Nachweis und Personalausweis müssen vorgezeigt werden. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren gelten
erhöhen, werden bei der Einlasskontrolle 2G-Armbändchen ausgegeben: Nur wer mit Zertifikat und Personalausweis seine Immunisierung nachweisen kann, erhält ein solches Bändchen. Damit können die Besucher im
unterschriebener Aufklärungs- und Anamnesebogen in zweifacher Ausfertigung 2) Terminbestätigung 3) Personalausweis 4) FFP2-Maske 5) falls vorhanden: Impfpass