Logo der Stadt Kaarst
Das Logo der Stadt Kaarst setzt sich aus dem Schriftzug „kaarst“ und mit einem angehängten 5-zackigen Stern zusammen welcher die fünf Kaarster Ortsteile symbolisiert. Metaphorisch bedeutet der „Stern“ auch: Bezeichnung für etwas Strahlendes, etwas Besonderes.
Alle Infos zum Logo und seiner Entstehung sowie zum Einsatz des Logos finden sich hier: Das Logo der Stadt Kaarst
Hinweis zur Nutzung des Logos:
Die Führung und der Gebrauch des Logos ist grundsätzlich der Stadt Kaarst vorbehalten. Die Logo- und Wappenordnung der Stadt Kaarst enthält zur Verwendung des Logos entsprechende Hinweise.
Wappen der Stadt Kaarst
Historische Begründung:
Die Stadt Kaarst, hervorgegangen aus den ehemaligen Gemeinden Büttgen und Kaarst, knüpft mit ihrem Wappenentwurf an die Wappen ihrer beiden Vorgängergemeinden an, indem sie zum Ausdruck der jetzigen kommunalen Einheit die heraldischen Aussagen der Wappen ihrer Vorgängergemeinden zu einem Wappen vereint.
Auf die frühere Gemeinde Büttgen weist anstelle der komplizierten Reiterfigur "Jan van Werth" dessen Wappenemblem "drei um einen Ring 2 : 1 gestellte Mühleisen" hin; auf die frühere Gemeinde Kaarst anstelle der ebenfalls komplizierten Figur "St. Martin mit Pferd und Bettler" dessen Attribut "ein von einem Schwert geteilter Mantel" hin.
Das gemeinsam in beiden frühreren Wappen enthaltene schwarze Balkenkreuz sollte nach dem Willen der Mehrheit des Rates der Gemeinde Kaarst auch in dem neuen Wappen als Ausdruck ursprünglicher landespolitischer Zugehörigkeit zur Landesherrschaft Köln weiter fortgeführt werden.
Heraldische Beschreibung:
Unter silbernem Schildhaupt, darin ein durchgehendes schwarzes Kreuz, gespalten von Blau und Gold, vorne drei 2 : 1 gestellte silberne Mühleisen, zwischen denen ein goldener Ring ist, hinten ein roter, von einem silbernem Schwert durchteilter Mantel.
Hinweis zur Nutzung des Wappens:
Die Führung und der Gebrauch des Wappens ist grundsätzlich der Stadt Kaarst vorbehalten. Die Logo- und Wappenordnung der Stadt Kaarst enthält zur Verwendung des Wappens entsprechende Hinweise.