SPORTSTÄTTENBELEGUNG

Herzlich Willkommen beim digitalen Sportstätten-Belegungsmanagement der Stadt Kaarst!

Mit dieser unkomplizierten und benutzerfreundlichen Plattform können Sie für Ihren Verein oder Institution die Nutzung von Sportstätten optimieren. Sie können schnell, transparent und live die freien Plätze in den Sportstätten einsehen. Ein Log-In ist nicht notwendig.

Leider gibt es noch keine entsprechende App, allerdings können Sie den Link nutzen um ein Lesezeichen auf Ihrem Desktop (Smartphone, Tablet, Computer) zu speichern.

Buchungsanfragen stellen Sie bitte an Michael.Ahlert@kaarst.de
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Ihre Sportverwaltung Kaarst

Es gibt zahlreiche Sportstätten in der Stadt Kaarst die gerne für eine Nutzung angefragt werden können.

3-fach Turnhalle Stadtparkhalle, Pestalozzistraße 1 
3-fach Turnhalle Georg-Büchner-Gymnasium, Am Holzbüttger Haus 1 
3-fach Turnhalle Emmy-Noether-Gesamtschule Kaarst, Riskeskirchweg 1

2-fach Turnhalle Holzbüttgen, Bruchweg 5

1-fach Turnhalle Aldegundisstraße 4 
1-fach Turnhalle Albert-Einstein-Gymnasium, Am Schulzentrum 14 
1-fach Turnhalle GGS Stakerseite, Pestalozzistraße 3 
1-fach Turnhalle KGS Kaarst, Alte Heerstraße 79-81 
1-fach Turnhalle Matthias-Claudius-Schule, Grünstraße 8 
1-fach Turnhalle Realschule Kaarst, Halestraße 5 
1-fach Turnhalle Realschule Kaarst, Halestraße 1 / Neusser Straße 
1-fach Turnhalle Martinusschule, Halestraße 7 
1-fach Turnhalle Bussardstraße 1 
1-fach Turnhalle, Hubertusstraße 22-24 
1-fach Turnhalle (Gymnastikhalle), Hubertusstraße 22-24 
1-fach Turnhalle GS Budica, Lichtenvoorder Straße 35 
1-fach Turnhalle Astrid-Lindgren-Schule, Marienplatz 4 
1-fach Turnhalle GGS Vorst, Antoniusplatz 27

Kunstrasenplätze in Kaarst, Büttgen und Vorst

Freie Zeiten in der Belegungsansicht bedeuten nicht automatisch, dass die Sportstätte verfügbar ist. Da Wettkampf- und Spieltermine häufig erst kurzfristig festgelegt werden, können sich die Belegungen noch ändern. Dies betrifft insbesondere einzelne 1-fach-Turnhallen, alle 2- und 3-fach-Turnhallen sowie sämtliche Kunstrasenplätze. Gerne können Sie aber trotzdem anfragen, ob ein Slot frei ist.

Nutzungsberechtigt für die städtischen Einrichtungen sind:

  • Vereine 
  • Verbände
  • Institutionen und Interessensgruppen
  • Organisationen und Unternehmen
  • Privatpersonen 
  • Behörden
  • Parteien

Hier gilt die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Beiträgen zu den Betriebskosten der städtischen Sportstätten in der Stadt Kaarst vom 29.04.2026.

SportstätteNutzergruppe 1
(ortsansässige gemeinnützige Vereine)
Nutzergruppe 2
(auswärtige gemeinnützige Vereine)
Nutzergruppe 3 
 (privat/gewerblich)

Sporthallen

Einfachturnhalle5,00 €20,00 €40,00 €
Zweifachturnhalle10,00 €40,00 €80,00 €
Dreifachturnhalle15,00 €60,00 €120,00 €

Sportaußenanlagen

Leichtathletikanlage10,00 €40,00 €80,00 €
Bolzplatz10,00 €40,00 €80,00 €
Kleinspielfeld15,00 €60,00 €120,00 €
Großspielfeld20,00 €80,00 €160,00 €

Schwimmbad

Kleinschwimmhalle Kaarst15,00 €60,00 €120,00 €

Die Benutzungsordnung kann hier eingesehen werden: Benutzungsordnung Sportstätten ab 01.05.2026

WIR SIND FÜR SIE DA!