PRÜFUNG ABWASSERLEITUNGEN

Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Weitere Informationen zur Prüfpflicht

Wenn sich für Sie laut Wasserhaushaltsgesetz, SüVO Abw NRW oder Abwasserbeseitigungssatzung Pflichten ergeben, dann können Sie sich direkt an den Bereich 66 -Tiefbau, Bauverwaltung und Baubetriebshof- wenden. Selbstverständlich können Sie sich auch auf den nachfolgenden Seiten selbst zu dem Thema informieren:

(Hinweis: Leider können wir Ihnen keinen LINK auf DIN Normen zur Verfügung stellen, da diese nicht unentgeltlich zugänglich sind.)