Wenn bei Ihnen industrielles oder gewerbliches Abwasser (gemäß Abwasserbeseitigungssatzung) anfällt und das Grundstück in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet liegt, dann haben Sie folgende Prüfpflichten:
- Errichtung der Abwasseranlage vor dem 01.01.1990 – Prüfpflicht bis zum 31.12.2015
- Errichtung der Abwasseranlage nach dem 01.01.1990 – Prüfpflicht bis zum 31.12.2020
Außerhalb von festgesetzten Wasserschutzgebieten ergeben sich folgende Prüfpflichten:
- Wenn für Ihr Abwasser Anforderungen im Anhang der Selbstüberwachungsverordnung festgelegt sind, haben Sie eine Prüfpflicht bis zum 31.12.2020
- Wenn Ihr Abwasser diesen Anforderungen nicht entspricht, besteht keine Prüfpflicht.
Unabhängig von dieser Prüfpflicht, haben Sie auch weitere Pflichten bei defekten Abwasserleitungen und bei wesentlichen Änderungen.