"Wir fördern, was Menschen verbindet”, diesen Slogan des Förderprogramms „Heimat, Zukunft, Nordrheinwestfalen“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen möchte auch die Stadt Kaarst im Jahr 2026 wieder umsetzen. Die Entscheidung zur Verleihung eines Heimatpreises im Jahr 2026 hat der Rat der Stadt im Januar 2026 getroffen.
Der Heimatpreis in Kaarst wird seit 2019 ausgelobt und ist auf große Resonanz an unterschiedlichen Vorschlägen gestoßen.
Die bisherigen Preisträger:
- Die „Tuppis” – die ehrenamtlichen Helfer des Tuppenhofs
- Trägerverein Marienheim Hospiz e.V.
- Sportfischerverein Kaarst e.V.
- KfD Vorst
- Büchereisystem Kaarst / die Ehrenamtler von Kaarst total
- Förderverein BraunsMühle e.V.
- Förderverein Büttgener Brunnenlandschaft e.V.
Der Heimatpreis soll das lokale Engagement von ehrenamtlich Tätigen würdigen, die sich für die Heimat im besonderen Maße verdient gemacht haben. Hierbei kann es sich um einzelne Personen, Personengruppen, Vereine oder Abteilungen von Vereinen oder Bürgergruppen handeln.
Heimatpreis 2026
Vorschläge für den Heimatpreis 2026 können bis zum 17. Juli 2026 bei der Stadt Kaarst eingereicht werden. Der Vorschlag über die Verleihung eines Heimat-Preises erfolgt über unser Serviceportal:
Förderungsfähig sind sowohl neue als auch bereits laufende Projekte oder Engagements. In diesem Jahr können mit dem Heimatpreis ausgezeichnet werden:
- besondere Beiträge, die sich um die Heimat verdient gemacht haben (u.a. Heimatpflege, Denkmalpflege, Weitergabe von lokalen und regionalen Traditionen)
- besondere Beiträge zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes (auch in der generationenübergreifenden Arbeit) und zur Verwurzlung von Menschen in Kaarst
- besondere Beiträge zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher und öffentlich zugänglicher Plätze und Orte in Kaarst
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Heimatpreises sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kaarst, sowie Vereine und Institutionen mit Sitz in Kaarst.
Die Fördersumme des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt 5.000,00 Euro und wird in Kaarst an einen Preisträger verliehen. Über den Preisträger entscheidet der HWFA der Stadt Kaarst.