HEIMATPREIS

"Wir fördern, was Menschen verbindet”, diesen Slogan des Förderprogramms „Heimat, Zukunft, Nordrheinwestfalen“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen möchte auch die Stadt Kaarst im Jahr 2024 wieder umsetzen. Die Entscheidung zur Verleihung eines Heimatpreises im Jahr 2024 hat der Rat der Stadt im Dezember 2023 getroffen.

Der Heimatpreis in Kaarst wird seit 2019 ausgelobt und ist auf große Resonanz an unterschiedlichen Vorschlägen gestoßen.

Die bisherigen Preisträger:

  1. Die „Tuppis” – die ehrenamtlichen Helfer des Tuppenhofs
  2. Trägerverein Marienheim Hospiz e.V.
  3. Sportfischerverein Kaarst e.V.
  4. KfD Vorst
  5. Büchereisystem Kaarst / die Ehrenamtler von Kaarst total

Der Heimatpreis soll das lokale Engagement von ehrenamtlich Tätigen würdigen, die sich für die Heimat im besonderen Maße verdient gemacht haben. Hierbei kann es sich um einzelne Personen, Personengruppen, Vereine oder Abteilungen von Vereinen oder Bürgergruppen handeln.

Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Heimatpreises sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kaarst, sowie Vereine und Institutionen mit Sitz in Kaarst.

Der Vorschlag über die Verleihung eines Heimat-Preises erfolgt über folgendes Formular: Vorschlag Heimatpreis. Vorschläge können bis zum 30.06.2024 bei der Stadt Kaarst eingereicht werden.

Förderungsfähig sind bereits laufende Projekte oder Engagements. In diesem Jahr können mit dem Heimatpreis ausgezeichnet werden:

  • besondere Beiträge, die sich um die Heimat verdient gemacht haben (u.a. Heimatpflege, Denkmalpflege, Weitergabe von lokalen und regionalen Traditionen)
  • besondere Beiträge zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes (auch in der generationenübergreifenden Arbeit) und zur Verwurzlung von Menschen in Kaarst
  • besondere Beiträge zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher und öffentlich zugänglicher Plätze und Orte in Kaarst

Die Fördersumme des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt 5.000,00 Euro und wird in Kaarst an einen Preisträger verliehen. Über den Preisträger entscheidet der Hauptausschuss der Stadt Kaarst.