BÜRGERMEISTER

Bürgermeister der Stadt Kaarst ist seit 01.11.2025 Herr Christian Horn-Heinemann. Er wurde bei der Kommunalwahl im September 2025 zum Bürgermeister gewählt.

Grußwort des Bürgermeisters

Liebe Kaarsterinnen und Kaarster,

unsere Stadt liegt mir am Herzen. In Kaarst bin ich aufgewachsen, hier habe ich meine Familie gegründet und mich als Rechtsanwalt selbstständig gemacht. Die Chancen und Herausforderungen unserer Stadt kenne ich zudem aus meiner langjährigen Tätigkeit als Ratsherr.

Mit beruflicher Erfahrung, kommunalpolitischer Verantwortung und echter Nähe zu den Menschen will ich gemeinsam mit Ihnen unsere Stadt gestalten.


Ihr Christian Horn-Heinemann

Bürgermeister der Stadt Kaarst

Bürgermeister Christian Horn-Heinemann

Christian Horn-Heinemann wurde am 22. September 1975 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur 1995 am Georg-Büchner-Gymnasium in Vorst leistete er Zivildienst im Jugendzentrum der evangelischen Lukaskirche Holzbüttgen, in der er bis zu seiner Wahl zum Bürgermeister als Vorsitzender des Presbyteriums war.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken.

Nach Studium und Referendariat sammelte er erste Erfahrungen als Jurist in einer Hausverwaltung. 2007 gründete er eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht. Seit 2011 ist er Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Im Alter von 23 Jahren trat er der CDU bei und ist seit 21.10.2009 Mitglied des Stadtrates der Stadt Kaarst.

Christian Horn-Heinemann lebt gemeinsam mit seinem Mann und seinen beiden Söhnen in Holzbüttgen.

Auf der Grundlage der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung übernimmt der Bürgermeister die Funktion des Verwaltungschefs. Darüber hinaus repräsentiert er die Stadt bei politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anlässen. Er ist Vorsitzender des Stadtrates und dessen Vertretung nach außen.

Der Bürgermeister leitet die Ratssitzungen, ist Mitglied des Rates kraft Gesetz (§ 40 Absatz 2 GO NRW) und hat in fast allen wesentlichen Abstimmungen im Rat Stimmrecht. Der Bürgermeister übt sein Amt hauptamtlich aus, während die beiden stellvertretenden Bürgermeister nebenamtlich tätig sind. Sie wurden aus der Mitte des Rates gewählt.

Die Höhe der Besoldung eines hauptamtlichen Bürgermeisters bemisst sich in ganz NRW nach der sogenannten „Eingruppierungsverordnung“ des Landes NRW (EingrVO NRW). Danach sind die Ämter der Bürgermeister entsprechend der Einwohnerzahl ihrer jeweiligen Gemeinde in eine Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung B für das Land NRW (B 1 bis B 11) einzugruppieren.

Der Bürgermeister der Stadt Kaarst erhält Bezüge nach der Besoldungsgruppe „B 6“. 

  • Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband RKN, Stadt Neuss, Stadt Korschenbroich und Stadt Kaarst 
  • Verwaltungsrat Sparkasse Neuss mit Hauptauschuss und Risikoausschuss
  • Kuratorium Sparkassenstiftung
  • Beirat NGW Niederrhein. Gas- und Wasserwerke GmbH
  • Fluglärmkommission Flughafen Düsseldorf
  • Beirat Verein Städtepartnerschaft Kaarst- La Madeleine e.V.
  • Aufsichtsrat der Kaarster Gesellschaft für Bäder mbH
  • Aufsichtsrat Stadtwerke Kaarst GmbH
  • Verwaltungsrat Zweckverband IT-Kooperation Rheinland
  • Verbandsversammlung des Zweckverbandes IT-Kooperation Rheinland
  • Verbandsversammlung Wasser- und Bodenverband Nordkanal
  • Aufsichtsrat Kommunale Wohnraum e.G.

Sie haben die Möglichkeit, Herrn Bürgermeister Christian Horn-Heinemann unter folgender Kontaktadresse persönlich zu erreichen:

Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
02131 987-102
christian.horn-heinemann@kaarst.de
 

Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters sind Herr Dennis Oscheja und Frau Nina Lennhof. Weitere Infos unter: Ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters

Informationen zu den Sprechstunden des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter finden Sie hier: Bürgermeistersprechstunden.