FLUGLÄRM

Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf

Offenlage Antrag Planfeststellungsbeschluss Flughafen Düsseldorf

Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat zum 15.12.2025 eine geänderte Fassung ihres Antrags auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vom 16.02.2015 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, vorgelegt.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens (Vorhaben) ist im Wesentlichen weiterhin die Zulassung  

  • baulicher Maßnahmen, nämlich Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage durch die Herstellung von insgesamt acht neuen Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich) nebst weiterer Bodenversiegelungs- und Arrondierungsmaßnahmen und
  • betrieblicher Änderungen, nämlich die Erhöhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Zeitstunden am Tage wie auch die flexible Nutzung beider Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Flugverkehrs

Ferner wird die Erteilung der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse beantragt.

Abweichend von ihrem ursprünglichen Antrag vom 16.02.2015 begehrt die Flughafen Düsseldorf GmbH im Wesentlichen nicht mehr die Streichung des geltenden „Flugbewegungsdeckels“ von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Als weitere Änderung zum ursprünglichen Antrag sollen innerhalb dieser Begrenzung nunmehr bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen zulässig sein.

Die geänderten Unterlagen werden für die Dauer eines Monats vom 02.09.2026 bis einschließlich 01.10.2026 (Auslegungsfrist) für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Sie sind einsehbar über das Portal Beteiligung.NRW.de: https://beteiligung.nrw.de/k/1025382  sowie zusätzlich in den Räumen der Stadtverwaltung Kaarst, Foyer der Verwaltungsdienstelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
 

Fluglärmmessstelle in Kaarst

Zur Dokumentation des Fluglärms sind die Flughäfen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, auf dem Flughafen und in dessen Umgebung Messstellen zu betreiben.

Die Veröffentlichung der Messergebnisse auf der Internetseite der Flughafen Düsseldorf GmbH erfolgt meistens nicht zeitnah. Hierdurch können die Bürgerinnen und Bürger sowie die in Kaarst bestehenden Fluglärminitiativen nicht unmittelbar auf die durch Fluglärm verursachten Lärmbelästigungen mit entsprechenden Nachweisen reagieren.

Die Stadt Kaarst hat daher eine eigene Messstation, mit der die Belastung der Kaarster Bevölkerung durch den Fluglärm erfasst wird, in Betrieb genommen. Die Messwerte werden in Kooperation mit dem Deutschen Fluglärmdienst e.V. (DFLD) auf den Seiten des DFLD veröffentlicht.

Der DFLD ist eine Initiative aus der Region um den Frankfurter Flughafen. Zweck des Vereins ist die Beratung von Fluglärmgeschädigten, sowie die Erstellung, Sammlung und Weitergabe von Informationen zum Thema Fluglärm. Neben den aktuellen Lärmmesswerten können hier auch Tages- und Monatsstatistiken, sowie Flugverläufe eingesehen und Fluglärm-Beschwerden abgegeben werden.

Die Messstation der Stadt Kaarst ist seit dem 14. November 2014 in Betrieb. Der Standort befindet sich in einer ruhigen Wohngegend von dem aus alle Flugrouten, die das Gebiet der Stadt Kaarst beeinflussen, ohne nennenswerte Störgeräusche erfasst werden können.