Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist ein auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für Grundstücke eines Gebietes mit wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sog. Richtwertgrundstücke). Abweichung des einzelnen Grundstücks hinsichtlich seiner wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Bodenbeschaffenheit, Größe, Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert.
Einsehen können Sie diese Werte mit näheren Hinweisen im Internet im Portal BORISplus NRW .
Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erteilt Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Rhein-Kreises Neuss
Tel.: 02131 928-6230 (-0), www.rhein-kreis-neuss.de
Gewerblicher Mietspiegel
Die IHK Mittlerer Niederrhein hält für Sie einen auch auf die Stadt Kaarst bezogenen gewerblichen Mietspiegel bereit. Hier finden Sie differenzierte Mietrichtwerte sowohl für Einzelhandels- und Büroflächen wie auch für Lager- und Produktionsflächen.
Stadt Kaarst - Gewerblicher Mietspiegel: www.krefeld.ihk.de
Mietspiegel für Wohnraum
Einen Mietspiegel für Wohnraum für die Stadt Kaarst geben der Mieterverein Düsseldorf e.V. und der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V. gemeinsam heraus. Den Mietspiegel können Sie unter dem Link https://www.hausundgrundneuss.de/mietspiegel/ kostenlos downloaden. Gedruckte Exemplare der Mietspiegel können weiterhin in der Geschäftsstelle des Haus- Wohnungs- und Grund- Eigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V. käuflich gegen eine Schutzgebühr von 3,00 € erworben werden.
Kontakte
Mieterverein Düsseldorf e.V. Geschäftsstelle Neuss
Am Konvent 14, 41460 Neuss
02131 275691 und 012131 275386
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V.
Adolf-Flecken-Str. 26, 41460 Neuss
02131 92460