BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Kaarst ist bemüht, ihre Webseiten und Anwendungen im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV 2.0 NRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung orientiert sich am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission, vom 11. Oktober 2018, zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie kommt den Vorgaben des § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) nach. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von §12d BGG erlassen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für www.kaarst.de sowie für sämtliche Subdomains dieser Webseite.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit dem BGG und der BITV weitestgehend, aber noch nicht vollständig, vereinbar. Die Stadt Kaarst arbeitet kontinuierlich daran, dass weitere Verbesserungen umgesetzt werden. Ein weiterer BITV-Test ist für das 3. Quartal 2026 geplant.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 04.03.2026 durchgeführt wurde.

Die Überprüfung hat ergeben, dass der Webauftritt wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar ist.

Umgesetzte Aspekte

Die Website www.kaarst.de ist responsive und passt ihr Aussehen an verschiedene Bildschirmgrößen an.
Die Größen und Kontraste der Schrift erfüllen die Anforderungen der genannten Normen.
Die Bedienung ist in Teilen per Tastatur möglich; ebenso sind mit den Standard-Tastaturbefehlen browserseitige Zoom-Funktionen nutzbar.
Die Website ist so gestaltet, dass der Screen Reader „EyeAble“ die Texte sinnvoll vorlesen kann.
Die Inhalte von www.kaarst.de können in „Leichte Sprache“ zur Verfügung gestellt werden. Diese Möglichkeit steht als KI-Anwendung über den Button „Leichte Sprache“ zur Verfügung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Neue PDF-Dokumente bzw. PDF-Formulare werden in barrierefreier bzw. barrierearmer Form veröffentlicht oder zeitnah gegen entsprechend überarbeitete Versionen ausgetauscht. Soweit technisch möglich, werden desweiteren auch ältere PDF-Dokumente, die seit September 2018 erschienen sind und deren Inhalte nicht anderweitig zur Verfügung stehen, nachträglich in ein barrierefreies Format gebracht. Aufgrund der großen Anzahl können ältere PDF-Dokumente nur auf Anfrage überarbeitet werden. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf www.kaarst.de zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir werden uns bemühen, eine Lösung für Sie zu finden. Das Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular
  2. Es werden teilweise PDF-Dateien verlinkt. Diese sind nicht barrierefrei.
  3. Es kann nicht sichergestellt werden, dass sämtliche Bilder auf www.kaarst.de über angemessene Alternativtexte verfügen. Dies gilt auch vereinzelt für informationstragendes Bildmaterial wie Schaubilder und Diagramme. Wo dies technisch möglich ist, wurden und werden Alternativtexte nachgetragen.
  4. Die korrekte Auszeichnung sämtlicher Tabellen, besonders die schlüssige Zuordnung von Tabellenzellen, kann derzeit nicht sichergestellt werden. Sämtlichen Tabellen (vor allem die des Produktbuches der Stadt Kaarst) werden geprüft und angepasst.
  5. Nicht alle Verlinkungen in Seitentexten wurden mit eindeutigen und aussagekräftigen Linktexten versehen. Dies wird sukzessive korrigiert.
  6. Vereinzelt wird die korrekte Ordnung von Überschriften nicht eingehalten, was die Erfassung der Dokumentstruktur und inhaltlicher Zusammenhänge erschweren kann. Problematische Strukturen werden bei Fund behoben.
  7. Die meisten Videos aus dem städtischen YouTube-Kanal, welche auf www.kaarst.de eingebunden werden, verfügen über Untertitel. Für das Verständnis dieser Videos sind Audiodeskriptionen bzw. Volltext-Alternativen in der Regel nicht nötig. Eine geringe Anzahl von Videos im städtischen Angebot bleibt jedoch aufgrund ihrer komplexeren Handlung ohne Audiodeskription bzw. Textalternative nur schwer verständlich. Diese Videos werden in Kürze um Textalternativen ergänzt.
  8. Kartenansichten im Bereich der Bauplanung in Textform dazustellen ist derzeit technisch auf unserer Homepage noch nicht möglich. Bei den angebotenen Stadtplänen und Geodaten handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter eingebundene Produkte. Sollten die technischen Möglichkeiten zur barrierefreien Darstellung verfügbar sein, werden diese zeitnah umgesetzt.
  9. Die Inhalte können derzeit noch nicht in Deutscher Gebärdensprache dargestellt werden. Die Stadt Kaarst arbeitet daran, die Darstellungsform schnellstmöglich anzubieten.
  10. Die Darstellungsformen extern verlinkter Seiten sind von uns nicht beeinflussbar.

Für andere Anwendungen (zum Beispiel das Ratsinformationssystem der Stadt Kaarst – Session oder aber den Mängelmelder „wer denkt was“), die nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, gelten zusätzlich noch die nachstehend aufgeführten Sachverhalte:

  1. Graphische Buttons oder Links sind nicht mit Alternativtexten hinterlegt.
  2. Einige Funktionen werden von Screen Readern nicht vorgelesen.
  3. Einige Bedienelemente sind noch nicht vollumfänglich mittels Tastatur nutzbar.
  4. Überschriften spiegeln nicht immer die hierarchische Struktur des Inhalts wider.
  5. Es wird in Einzelfällen nicht die korrekte Syntax angewendet.

Die Stadt Kaarst arbeitet daran auch diese Anwendungen überwiegend barrierefrei anzubieten.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Angebote von www.kaarst.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 8553451 erreichbar oder per E-Mail an: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.

Postanschrift:
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefrei-informationstechnik

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Webseite aufgefallen? Haben Sie Fragen bezüglich dem Thema Barrierefreiheit oder zu den von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten? Dann melden Sie sich bitte bei uns! Wir werden uns bemühen, eine Lösung zu finden.
Unsere Postanschrift:
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Unser Kontaktformular: Kontaktformular
E-Mail: christiane.fuhrmann(at)kaarst.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage unzufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de

Postanschrift: 
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-gbb.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 16.03.2026 aktualisiert.