Comedian Guido Cantz wurde positiv auf das Coronavirus getestet und befindet sich in häuslicher Isolation. Ihm geht es gut, und er hat bis jetzt nur leichte Symptome. Der für Sonntag, 21. November 2021, geplante Auftritt im Kaarster Albert-Einstein-Forum wird verschoben. Neuer Termin ist Samstag, 22. Oktober 2022, 20 Uhr. Erworbene Karten behalten ihre Gültigkeit. Guido Cantz: „Es ist sehr schade, dass mein Gastspiel ,Das volle Programm‘ in Kaarst ausfallen muss. Es tut mir sehr leid für alle, die Karten gekauft haben!“
unter Quarantäne gesetzt. Damit steigt die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Kreisgebiet auf derzeit elf Personen. Die positiv auf den Corona-Virus getestete Person hat dem Kreisgesundheitsamt [...] die Infektionskette zu unterbrechen. Wenn Sie vermuten, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116-117 (ohne Vorwahl) oder die Hotline
Wegen der akuten Infektionsgefahr mit dem Coronavirus sagt die Stadt alle städtischen Veranstaltungen und alle Veranstaltungen mit städtischer Beteiligung bis einschließlich 5. April 2020 ab. Davon betroffen sind u.a. die Kabarettveranstaltungen und Theaterfahrten, die Ostermärkte, die Sportlerehrung und die Kinovorstellungen. Die Stadt sucht zudem das Gespräch mit externen Veranstaltern. „Wir empfehlen, unserem Vorbild zu folgen und im Sinne der Gesundheit zu handeln“, sagt Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus. „Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, betont Bürgermeisterin Nienhaus. „Wir wissen, dass viele Kaarsterinnen und Kaarster bereits Karten für Veranstaltungen gekauft haben. Wir wissen, dass einige Veranstalter einen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Aber aus unserer Sicht war diese Entscheidung alternativlos“, sagt Nienhaus. Das Land NRW hatte gestern mit einem Erlass den Kurs vorgegeben und alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen untersagt. Dabei machte NRW-Gesundheitsminister Laumann deutlich, dass die Entscheidung über kleinere Veranstaltungen mit einer entsprechenden Risikobewertung bei den Kommunen liegt. „Uns ist dieses Risiko zu hoch“, sagt Nienhaus. Eine Stadtgesellschaft müsse angesichts der weiter steigenden Infektionsgefahr Solidarität mit denjenigen üben, bei denen eine Erkrankung schwerwiegende Folgen haben könnte: „Nach allem, was wir wissen, ist der Coronavirus für die meisten von uns mit einem grippalen Infekt zu vergleichen. Bei einigen Patienten ist der Krankheitsverlauf jedoch deutlich komplizierter, mitunter besteht Lebensgefahr. Als Bürgermeisterin muss ich für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt entscheiden: auch für die älteren Menschen, für die chronisch Kranken und Schwachen. Und ich habe eine Verantwortung meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber, die bei den Veranstaltungen am Eingang stehen, den Service übernehmen oder für Ordnung sorgen. Vielleicht werden wir nicht verhindern können, dass es auch in Kaarst künftig infizierte Personen geben wird. Aber wir wollen verhindern, dass sich der Virus einfach und schnell verbreiten kann. Deshalb haben wir heute diese Entscheidung getroffen und ich möchte alle betroffenen Kaarsterinnen und Kaarster um Verständnis bitten.“ Die Entscheidung ist aus Sicht der Stadt auch deshalb richtig, weil kurzfristige Absagen oder die Kontrolle von Personendaten nicht immer möglich sind. Dr. Sebastian Semmler, Erster Beigeordneter der Stadt Kaarst, kann dabei auf die Erfahrungen der vergangenen Tage und Wochen zurückgreifen: „Wir haben erlebt, dass bei der Anordnung von häuslicher Quarantäne und Schulverboten trotz der sehr guten Zusammenarbeit zwischen Stadt und Schulen und der eindeutigen Personengruppe ein erheblicher zeitlicher und personeller Aufwand nötig wird, um die Empfehlungen des Kreisgesundheitsamtes umzusetzen. Bei den nunmehr abgesagten Veranstaltungen kann schon aus Datenschutzgründen nicht davon ausgegangen werden, dass wir auf eine vergleichbare Informationskette zurückgreifen können.“ Für die Inhaber von Kabarettkarten gilt folgender Hinweis: Der Kaufpreis der Einzelkarten, die online über das Portal Reservix /AD Ticket gekauft wurden, wird auch über dieses Portal zurückerstattet. Für alle weiteren Karten ( Abo-, Abo-Zusatzkarte, ermäßigte Karten und direkt bei der Stadt gekaufte Einzelkarten) kann über das Kulturbüro ein Ersatztermin gebucht werden oder eine Rückabwicklung erfolgen. Die Entscheidung, Veranstaltungen abzusagen, gilt zunächst bis zum Beginn der Osterferien. „Wir hoffen, dass wir bis dahin in der Region und landesweit die Infektionsrate bremsen konnten und der Virus an Kraft verliert. Die Stadtverwaltung wird die Lage im Blick behalten und angepasst entscheiden“, sagt Bürgermeisterin Nienhaus abschließend.
sie am 27.02.2020 Kontakt mit einer mittlerweile positiv auf den Corona-Virus getesteten Person hatte. Während der Skifreizeit und bis heute zeigte die Lehrerin keine Krankheitssymptome. Dennoch hat die
Der Schulbetrieb am Albert-Einstein-Gymnasium Kaarst läuft seit heute wieder normal. In der Grundschule Stakerseite werden am Montag, 09. März, ebenfalls alle Schülerinnen und Schüler in den Unterricht zurückkehren. Zwischenzeitlich wurde bei mehreren Personen, darunter auch Lehrkräften des Albert-Einstein-Gymnasiums, ein Test auf eine Coronavirus-Infektion durchgeführt. Alle Tests waren negativ. Der Erste Beigeordnete der Stadt Kaarst, Dr. Sebastian Semmler, bewertet die Lage vorsichtig optimistisch: "Zunächst einmal können wir festhalten, dass wir aktuell keine erkrankte Person registriert haben. Deshalb gibt es für uns derzeit auch keinen Anlass, weitere Schulen oder Kindergärten zu schließen. Die städtischen Veranstaltungen der nächsten Tage werden wie geplant stattfinden. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Wir behalten die Situation sehr genau im Blick und sind jederzeit in Abstimmung mit dem Kreis-Gesundheitsamt in der Lage, notwendige Maßnahmen anzuordnen."
. Januar 2022 statt. Ab dem 27. Dezember sind alle Schüler laut Corona-Schutzverordnung nicht mehr automatisch den immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass beispielsweise für den Besuch [...] Unterricht teilnehmen. Weitere Informationen unter www.kaarst.de/corona
Die Entscheidungen der NRW-Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie machen weitere, tiefergehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens auch in Kaarst notwendig. „Diese Maßnahmen sind hart [...] zum Thema Coronavirus gibt es im Internet unter www.kaarst.de/corona und auf unseren Social-Media-Kanäle bei Facebook, Twitter, Instagram und Youtube.
Die Stadt Kaarst hat heute gezielte Regelungen zum Umgang mit den Kita- und Schulschließungen getroffen. Diese Regelungen werden heute und in den kommenden Tagen eng mit den Trägern der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege sowie den Kaarster Schulleitungen abgestimmt. Entscheidungen über eine mögliche Erstattung von Elternbeiträgen stehen noch aus und werden in den kommenden Wochen strukturiert beraten. Kindertagesstätten 1. Alle Kindertagesstätten in der Stadt Kaarst sind ab sofort bis zum 19. April geschlossen. Dies gilt sowohl für die städtischen Einrichtungen, als auch für die Kitas der freien Träger und der Privatinitiativen. 2. Der Erlass sieht vor, dass für Kinder von Eltern aus bestimmten Berufsgruppen eine Notbetreuung gewährleistet wird. ( anbei die offizielle Information den Ministeriums : Anlage ) Diese Berufsgruppen halten die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht, arbeiten in der medizinischen und pflegerischen Versorgung oder in zentralen Funktionen des öffentlichen Lebens. Dazu zählen insbesondere: - Mediziner - Pflegepersonal (ambulant und stationär) - Apothekenpersonal - Beschäftigte der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe - staatliche Stellen des Sicherheits- und Ordnungspersonals - Kräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) - Mitarbeiter in zentralen Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung - Mitarbeiter von infrastrukturellen Telekommunikationsdiensten, der Energie- und Wasserversorgung, des ÖPNV und der Entsorgung - Mitarbeiter der Lebensmittelversorgung Für diesen Personenkreis werden die städtischen Kindertagesstätten ab Montag eine Notbetreuung gewährleisten. Vorerst gilt, dass beide Elternteile in den genannten Berufen tätig sein müssen. Nur diese Eltern können ihre Kinder am Montag wie gewohnt zu ihrer Einrichtung bringen. Über den Zugang zur Einrichtung entscheidet zunächst die Kita-Leitung. Deshalb bittet die Stadtverwaltung die Eltern zunächst, kritisch die eigene Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Gruppen zu prüfen. Ab Mittwoch, 18. März 2020, ist der Zugang nur noch mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers aus den oben genannten Branchen möglich. In Einzelfällen entscheidet das Jugendamt der Stadt Kaarst. Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, in Abhängigkeit zur Zahl der zu betreuenden Kinder einzelne Einrichtungen zu schließen und die Notgruppen zu zentralisieren. Eine vergleichende Praxis wird allen Trägern von Kindertagesstätten in Kaarst empfohlen , um den Erlass rechtssicher zu befolgen. Entsprechende Abstimmungen erfolgen. Die jeweiligen Kita-Leitungen der freien Träger werden die Eltern gesondert informieren. Kindertagespflege (Einzelpersonen und Großtagespflege) 1. Auch die Einrichtungen der Kindertagespflege sind ab sofort bis zum 19. April geschlossen. Dies gilt sowohl für Tagesmütter und -väter, als auch für die Großtagespflege. 2. Analog zur Ausnahmeregelung in den Kindertagesstätten werden auch in der Kindertagespflege die Kinder von Eltern aus den oben genannten Berufsgruppen weiterhin betreut. Bedingt durch Betreuungsproblemen bei Personen der Tagespflege mit eigenen Kindern kann es notwendig werden, eine alternative Betreuung abzustimmen. Schulen Grundsätzlich wird die Situation an den Schulen durch die Landesregierung und die jeweiligen Schulleitungen geregelt. Damit gilt: 1. Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. 2. Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen. 3. Übergangsregelung : Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). 4. Not-Betreuungsangebot (gilt ab dem 18.03.2020) Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst. Über diese Regelungen des Landes hinaus wird die Stadt am Montag mit den Schulleitungen die Berufsgruppen konkretisieren, für die das Not-Betreuungsangebot gilt. Das Ziel ist eine Vereinheitlichung von Kita/Kindertagespflege und Schulen. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der OGS-Betreuung . Diese wird ebenfalls bis zum 19. April ausgesetzt und nur für Kinder aus den oben genannten Berufsgruppen aufrecht gehalten.
Auch in Kaarst sind wegen der Corona-Epidemie ab Montag bis zum 19. April alle Kindertagesstätten und Schulen geschlossen. Diese Entscheidung der Landesregierung wird
Kaarst derzeit zwei bestätigte Infizierungen. Die positiv auf den Corona-Virus getestete Person hat dem Kreisgesundheitsamt relevante Kontakte im Inkubationszeitraum mitgeteilt. Dieser Personenkreis wird [...] die Infektionskette zu unterbrechen. Wenn Sie vermuten, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116-117 (ohne Vorwahl) oder die Hotline