Informationen zum Kindertagespflege „Vertretungsstützpunkt im Kids Club“

Der „Vertretungsstützpunkt im Kids Club“ ist eine gemeinsame Einrichtung des Kids Activity Clubs und der Stadt Kaarst mit fünf Plätzen.
Der Verein „Kids Activity Club“ ist als freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe § 75 SGB VIII. anerkannt.

Der Kids Activity Club ist seit 2010 in der Kinderbetreuung aktiv und betreibt inzwischen zwei Großtagespflegen innerhalb eines Gebäudes an der Pampusstraße 2 im Zentrum von Kaarst-Büttgen.
Der Vertretungsstützpunkt der Stadt Kaarst wird ab dem 01.August 2023 ebenfalls als eigenständige Einrichtung in dieses Gebäude integriert. Der „Vertretungsstützpunkt Kids Club“ gliedert sich zwar an die Großtagespflegen „Kids Club 1.0“ und Kids Club 2.0“ an und kann den großzügigen Außenbereich mit nutzen, ist jedoch grundsätzlich voneinander getrennt zu sehen. Eine Betreuung der Vertretungskinder findet nicht innerhalb der Großtagespflegen statt.
Die Kinder werden jedoch über die Großtagespflege mit Frühstück, Mittagessen und Snacks versorgt. Hierfür fällt ein Verpflegungsgeld an, welches direkt an die Einrichtung gezahlt wird.

Im Vertretungsstützpunkt Kids Club gibt es eine festangestellte und bereits erfahrene Kindertagespflegeperson, welche die maximal fünf Vertretungskinder hauptverantwortlich betreuen wird. Während der Pausenzeiten oder anderer möglicher Abwesenheitszeiten der Vertretungskindertagespflegeperson, gibt es eine weitere Kindertagespflegeperson, die sich um die Kinder kümmern wird.
Um eine mögliche und i.d.R. plötzliche Vertretungssituation für die Kinder und allen Beteiligten so reibungslos wie möglich zu gestalten, ist daher eine rechtzeitige und kontinuierliche Eingewöhnung unerlässlich, damit Sie gemeinsam mit Ihrem Kind sowohl die Vertretungstagespflegepersonen als auch die Räumlichkeiten kennenlernen.

Hierzu ist es vor allem notwendig, dass die Sorgeberechtigten im Vorfeld eine Einverständniserklärung ausfüllen und bei der Fachberatung Kindertagespflege in Kaarst einreichen. Sobald die Einverständniserklärung vorliegt, gibt die Fachberatung dem Vertretungsstützpunkt im Kids Club die Nachricht, dass die Eingewöhnung beginnen kann.

Auf dieser Einverständniserklärung finden sich ebenfalls Informationen zur Eingewöhnung und deren Aufrechterhaltung, sowie zur Inanspruchnahme einer Vertretung.

Kriterien für die Aufnahme:

  • Eine Vertretung kann nur bei krankheitsbedingtem Ausfall der Kindertagespflege-person oder anderen Notfallsituationen, die im Einzelfall mit der Fachberatung abgesprochen werden müssen, stattfinden. Näheres hierzu kann bei der Fachberatung erfragt werden.
  • Die Einverständniserklärung liegt vor und das Kind ist ausreichend eingewöhnt.
  • Die Fachberatung entscheidet über die Vergabe der Plätze im Stützpunkt. Entscheidend hierfür sind der Zeitpunkt der Meldung und die Dringlichkeit einer Vertretung. Auch hierzu kann bei der Fachberatung Näheres erfragt werden. Sinnvoll ist es in jedem Fall, der Fachberatung sofort nach Kenntnis über einen Ausfall der Betreuung eine Email zu schreiben und den Bedarf für eine Vertretung anzumelden. Dies kann entweder durch die Kindertagespflegeperson selbst oder durch die Sorgeberechtigten erfolgen.
  • Grundsätzlich sollte, im Sinne des Kindes, immer erst geklärt werden, ob die Betreuung für kurze Zeit im eigenen Umfeld geregelt werden kann.

Hinweis:
Eventuell kommen auch andere selbständige Kindertagespflegepersonen für eine Vertretungsbetreuung in Betracht, wenn das Kind diese bereits durch bestehende Kontakte, wie z.B. gemeinsame Spielplatzbesuche, kennengelernt hat.

Weitere Informationen zum Stützpunkt, sowie die Formulare Einverständniserklärung und Anlage 1 Grunddaten, welche für eine Vertretung im Stützpunkt auszufüllen sind, finden Sie auf der Homepage der Stadt Kaarst unter der Rubrik Jugend und Familie, Senioren und Soziales – Kindertagespflege

Vertretungsstützpunkt Kids Club, Pampusstr. 2, 41564 Kaarst
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 07:30 Uhr – 15:15 Uhr

Fachberatung Kindertagespflege