Ab dem 31. Januar 2022 können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder für die weiterführende Schule im Schuljahr 2022/2023 anmelden. Mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 erhalten alle Eltern den erforderlichen Anmeldeschein. Dieser gilt für die Anmeldung an allen weiterführenden Schulen in Kaarst. Auf dem Halbjahreszeugnis ist zudem eine Empfehlung der Schulform festgehalten.

Ein Kind kann dabei nur an einer weiterführenden Schule angemeldet werden, Doppelanmeldungen sind nicht möglich. Über die abschließende Aufnahme entscheidet gemäß dem Schulgesetz die Schulleiterin oder der Schulleiter. Bei der Anmeldung des Kindes an einer weiterführenden Schule muss die Geburtsurkunde (Stammbuch), das letzte Zeugnis im Original und in Kopie, der Anmeldeschein sowie die Anlage zum Anmeldeschein mitgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache ist notwendig.

Zur weiteren Information planen die weiterführenden Schulen neben dem Tag der offenen Tür auch weitere Informationsveranstaltungen. Alle Eltern und Erziehungsberechtigte sind hierzu herzlich eingeladen. Hier finden Sie Informationen zu den Terminen der jeweiligen Schulen. Es gelten die aktuellen Infektionsregeln.

Anmeldetermine
Albert-Einstein-Gymnasium
31.01.2022 – 02.02.2022
9.00 - 12.00 & 15.00 - 18.00 Uhr

Georg-Büchner-Gymnasium
31.01.2022 – 02.02.2022
9.00 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr

Gesamtschule Kaarst-Büttgen
31.01.2022 und 01.02.2022
9.00 - 12.00 & 15.00 - 18.00 Uhr
02.02.2022: 9.00 – 12.00 Uhr

Städt. Realschule Kaarst
31.01.2022 und 02.02.2022
9.00 - 12.00 & 15.00 - 18.00 Uhr
01.02. , 03.02. & 04.02.2022
9.00 - 12.00 Uhr

Eine Terminanmeldung ist Pflicht.