Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) auch die bereits geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Kaarst und Büttgen gekippt. Das OVG erklärte auf Eilantrag der Gewerkschaft Verdi die landesweiten Ladenöffnungen an den Adventssonntagen und am ersten Sonntag 2021 für rechtswidrig. Bürgermeisterin Ursula Baum nimmt die Entscheidung enttäuscht zur Kenntnis: „Für den Kaarster Einzelhandel und für die Kaarster Bürgerinnen und Bürger hätte ich mir ein anderes Urteil gewünscht. Der Handel ist auf das Weihnachtsgeschäft angewiesen.“ In Kaarst bereiten sich die Veranstalter in der Kaarster Stadtmitte nun auf ein Latenight-Shopping am Freitag, 11. Dezember, vor.

Für Kaarst war ein verkaufsoffener Sonntag am 13. Dezember geplant. In Büttgen sollten die Geschäfte am 6. Dezember öffnen. Die ISG Kaarst-Mitte und die Werbegemeinschaft Rathausarkaden hatten bereits im Vorfeld der heutigen Entscheidung den Plan B des Latenight-Shoppings erarbeitet. Die Geschäfte in der Kaarster City werden am 11. Dezember bis 22 Uhr öffnen. Nun werden begleitende Aktionen vorbereitet.

Stadtmarketing-Chef Dieter Güsgen: „Wichtig ist aus Sicht der Veranstalter und der Stadt, dass der örtliche Handel durch geeignete Maßnahmen im wichtigen Vorweihnachtsgeschäft unterstützt wird. Der Einzelhandel ist das Herz einer Stadt. Und das muss weiter schlagen.“