Der Zugang zum Rathaus in Kaarst und Büttgen ist seit Montag, 25. Januar, nur noch Personen gestattet, die eine medizinische Maske tragen. Zu den medizinischen Masken gehören OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95/N95-Masken.  Stoffmasken, auch Alltagsmasken genannt, sind künftig nicht mehr ausreichend.

Die Maßnahme soll Ansteckungsrisiken im Rathaus minimieren.