Für die Nutzung privater Gartenbrunnen aus Holzbüttgen gelten weiterhin die folgende Empfehlungen des Kreisgesundheitsamtes:

Keine Verwendung des Brunnenwassers für
-    Plansch- und Schwimmbecken
-    Außenduschen
-    Bewässerung von Nutzpflanzen (Obst, Gemüse)
-    Hautkontakt vermeiden

Der Rhein-Kreis Neuss als zuständige Behörde für die Grundwasser-Kontrolle hatte im Jahr 2019 belastete Proben entnommen. Ein neuer Sachstand ist noch nicht bekannt.

Als Alternative zur Nutzung des Grundwassers aus Gartenbrunnen bleibt das Frischwasser. Die Stadt Kaarst weist daraufhin, dass es Möglichkeiten gibt, die Kosten der Frischwassernutzung im Garten zu minimieren. Dafür ist die Installation eines Zwischenzählers notwendig. Jeder neu eingebaute oder nachgeeichte Zähler muss von der Stadt Kaarst abgenommen und plombiert werden. Ansprechpartnerin für die Anzeige eines Zwischenzählers ist Frau Nilges (Kontaktdaten: 02131/987-456, martina.nilges@kaarst.de). Sie informiert über das weitere Vorgehen und ist zuständig für die Berücksichtigung der Wasserschwundmengen bei den Schmutzwassergebühren.