Abgeschlossenheitsbescheinigung - Sonderverfahren

Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Gebäudes wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Sondereigentume (Wohnungen, sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Garagenstellplätze) nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

Zuständig für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist in Kaarst das städtische Bauaufsichtsamt.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.
Zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gehört der zeichnerische Aufteilungsplan, in dem die als abgeschlossen geltenden Sondereigentume durch Ziffern bezeichnet sein müssen.

Als grober Anhaltspunkt gilt eine Bearbeitungszeit innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang.

50 bis 100 Euro je Sondereigentum zuzüglich 30 bis 50 Euro je Bescheinigung

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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