Winterdienstgebühren

Grundlage für die Berechnung der Winterdienstgebühren sind zusätzlich zur Frontlänge auch die jeweilige Streustufe entsprechend dem Straßenverzeichnis zu § 2 der Straßenreinigungssatzung.

Für den Winterdienst in der Stadt Kaarst wird in jedem Jahr ein Winterdienstplan erstellt, in welchem die zu räumenden beziehungsweise streuenden Straßen erfasst werden. Die von der städtischen Räum- und Streupflicht umfassten Straßen werden alle in verschiedene Streustufen nach Priorität eingeordnet.
Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich zuerst auf den Straßen der Streustufe 1, also hauptsächlich auf inner- und überörtlichen Straßen sowie auf Straßen, die der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens dienen. Wenn alle Straßen der Streustufe 1 gestreut beziehungsweise geräumt sind und von diesen keine Gefahr mehr für die Nutzer ausgeht, wird der Winterdienst auf allen Holzbrücken, Fußgängerunterführungen, Bushaltestellen und Radwegen (Streustufe 2) durchgeführt. Dabei sind Teilstücke der Streu- und Räumstrecke mitunter auch mehrfach zu befahren, sofern die Witterungslage dies erforderlich macht. Erst im Anschluss daran erfolgt der Winterdienst auf den Straßen der Streustufe 3 (dies sind in Kaarst etwa 330 Straßen).

Die für den Winterdienst veranlagten Gebühren werden jedoch nicht nur für die tatsächlich geräumte und/oder gestreute Straße vor dem eigenen Grundstück erhoben. Es wird also keine konkrete Leistung wie bei einem Kauf- oder Werkvertrag im Privatrecht abgerechnet. Vielmehr geht es darum, dass über die Gebühr Finanzmittel zusammengetragen werden, damit auch eine zentrale Einrichtung vorgehalten werden kann, die die Straßen nach dem Winterdienstplan insgesamt "verkehrsfähig" hält.

Ansprechpersonen (im Zusammenhang mit der Frontlänge):

  • Frau Gerits
  • Frau Wittmann

Ansprechperson (im Zusammenhang mit der Streustufe):

  • Frau Olfs

Bei allgemeinen Fragen zum Winterdienst wenden Sie sich bitte direkt an den Baubetriebshof:

  • Herr Weifels

 

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Beantragung ist formlos möglich.

Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Die Höhe der Winterdienstgebühren richtet sich nach der Frontlänge des Grundstücks und der jeweiligen Streustufe.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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