Elektroschrottentsorgung

Elektro- und Elektronik-Altgeräte....

...dürfen nicht zusammen mit dem übrigen Hausmüll entsorgt werden. Sie bestehen aus circa 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten. Seit dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dem Symbol „durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet.

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausabfall (graues Restabfallgefäß, gelbes Abfallgefäß, braunes Bioabfallgefäß, blaues Abfallgefäß oder Altglassammelcontainer) entsorgt werden darf. Darüber hinaus gilt dies auch für alle ungekennzeichneten Geräte.

Eine nicht ordnungsmäße Entsorgung, die Entsorgung durch nicht befugte Personen oder die illegale Verbringung ins Ausland stellen eine erhebliche Gefahr für Umwelt und Gesundheit dar und sind daher untersagt.

Weitere Hinweise finden Sie hier:

http://www.aus-alt-wird-neu.org/

https://e-schrott-entsorgen.org/

Bitte beachten Sie, dass seit dem 15.08.2018 zum Elektroschrott auch Möbel- und Kleidungsstücke mit elektrischen Funktionen zählen, sofern der elektronische Bestandteil funktional und/oder baulich in das Gesamtprodukt fest eingebaut ist und sich nur unter großer Anstrengung wieder ausbauen lässt. Des Weiteren gehören ab dem 01.05.2019 auch sogenannte „passive“ Geräte, die Strom lediglich durchleiten (z.B. konfektionierte Verlängerungskabel, Stecker, Steckdosenleisten, Steckdosen) zum Elektroschrott.

Nachfolgend werden die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten aufgezeigt. Bitte entfernen Sie vor Abgabe der Geräte alle herausnehmbaren Batterien und Akkumulatoren. Diese Batterien und Akkumulatoren sind ordnungsgemäß zu entsorgen (z.B. Abgabe am Schadstoffmobil). Denken Sie daran, die auf den Geräten gespeicherten persönlichen bzw. personenbezogenen Daten zu löschen.

Im Sinne der Nachhaltigkeit: prüfen Sie bitte vor der Entsorgung, ob das Gerät nicht anderweitig genutzt werden kann.

Elektroschrottabfuhr:

Große Elektro- und Elektronik-Altgeräte, wie zum Beispiel Kühlschrank, Waschmaschine, Herd, Fernseher, Computer, Monitor, werden nach vorheriger Anmeldung von der Firma Schönmackers abgeholt. Kleinere Geräte, wie zum Beispiel Toaster, Kaffeemaschine, Rasierapparat, elektrische Zahnbürste, Fön, Bügeleisen, Handy, Radio, Videokamera etc., können zu den Großgeräten dazugelegt werden.

Elektroschrott muss zur Abfuhr bei der Firma Schönmackers angemeldet werden.

Die Anmeldung kann erfolgen:

Bei der Anmeldung müssen angegeben werden: die Abfuhradresse, Telefonnummer für einen eventuellen Rückruf, Menge und Art des Elektroschrotts. Ihnen wird dann der Abholtermin gleich am Telefon oder schriftlich mitgeteilt.

Stellen Sie die Geräte an dem Ihnen mitgeteilten Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereit.

Eigenanlieferung bei der Deponie:

Außerdem besteht für alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte die Möglichkeit, diese von privaten Anlieferern direkt an der Kleinanlieferstelle an der Deponie Neuss- Grefrath, Lövelinger Str. 101 kostenlos abzugeben.

Öffnungszeiten der Deponie:
Mo. - Fr.: von 7.00 Uhr - 19.00 Uhr
Sa.: von 7.00 Uhr - 13.00 Uhr

Tel.: 02131/984714

Handel / Hersteller:

Kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm können im Elektrofachhandel (ab 400m² Verkaufsfläche) abgegeben werden. Bei Neukauf größerer Geräte können auch größere Altgeräte gleicher Geräteart abgegeben werden. Ab dem 01.07.2022 können Kleingeräte zusätzlich im Lebensmittelhandel (ab 800 Verkaufsfläche und wenn mehrmals im Jahr Elektrogeräte angeboten werden) abgegeben werden.

Ausschließlich gewerblich genutzte Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden weder mit der gesonderten Abfuhr erfasst noch können sie an der Annahmestelle abgegeben werden. Sie müssen von den Abfallerzeugern beziehungsweise den Herstellern eigenverantwortlich einer Verwertung zugeführt werden.

Sonstige Hinweise:

Für die ordnungsgemäße Entsorgung von Nachtstromspeichergeräten muss zuvor eine Genehmigung durch den Rhein-Kreis-Neuss erteilt werden. Für die Entsorgung dieser Geräte gelten besondere Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Abbau (asbesthaltig) sowie die ordnungsgemäße Verpackung vor Anlieferung.

Achtung! Für alle Geräte und Entsorgungswege gilt: Die Geräte dürfen nicht mit Stoffen verunreinigt sein, von denen eine Gefahr ausgeht! Wenn solche verunreinigten Geräte aufgrund ihrer Gefährlichkeit gesondert entsorgt werden müssen, hat der Abfallerzeuger die Kosten zu tragen. Deshalb insbesondere Geräte, die Flüssigkeiten enthalten, nicht zerstören.

Beleuchtungskörper wie zum Beispiel Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen können beim Schadstoffmobil an den im Kalender angegebenen Tagen abgegeben werden. Leuchten (Aufhängungen, Schirm, Fuß) und normale Glühlampen (Glühbirnen) fallen nicht unter die Erfassungsregelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und sind über den Restabfall (graues Restabfallgefäß bzw. bei größeren Teilen als Sperrgut) zu entsorgen.

Die Elektroschrottabfuhr kann telefonisch, schriftlich und elektronisch beantragt werden.

Beantragung ist formlos möglich.

Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Die Elektroschrottabfuhr erfolgt in der Regel einmal pro Monat.

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