erforderlich. Die Anmeldung in der neuen Stadt genügt; von dort aus wird die Abmeldung bei der alten Gemeinde automatisch veranlasst. Wenn Sie jedoch eine Nebenwohnung aufgeben und keine neue beziehen, muss
Bürger/in beantragen (Bürgerbegehren), dass Sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Ihr Bürgerbegehren würde sich damit gegen eine Maßnahme, die
der Fassung der 2. Änderung vom 21.06.2024 Der Rat der Stadt Kaarst hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S