Uhr geöffnet, donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr. Zur Stimmabgabe wird lediglich ein Personalausweis benötigt, soferm noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt. Die Briefwahl kann schriftich oder
einmalige Impfung für den vollständigen Impfschutz ausreicht. Mitzubringen sind lediglich der Personalausweis, der gelbe Impfpass und der Einwilligungsbogen in zweifacher Ausfertigung. Der Einwilligungsbogen
Impfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes erforderlich. Mitzubringen sind lediglich der Personalausweis und der gelbe Impfpass sowie, wenn möglich, der in zweifacher Ausfertigung ausgefüllte Einwi
Berücksichtung der 2G-Regeln möglich. Der Immunisierungsnachweis wird am Eingang des Marktes mit dem Personalausweis abgeglichen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist geboten. Neben einem festlich geschmückten
geregelten Wahlablauf haben. Zur Ausstellung neuer Briefwahlunterlagen muss unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen. Diese eidesstattliche
Uhr abgesagt. Für Kulturveranstaltungen der Stadt Kaarst gelten die 2G-Regeln. Nachweis und Personalausweis müssen vorgezeigt werden. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren gelten
noch mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung gestattet. Am Eingang muss auch der Personalausweis vorgezeigt werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre.
erhöhen, werden bei der Einlasskontrolle 2G-Armbändchen ausgegeben: Nur wer mit Zertifikat und Personalausweis seine Immunisierung nachweisen kann, erhält ein solches Bändchen. Damit können die Besucher im
rlagen ausstellen lassen. Die erneute Ausstellung der Unterlagen erfordert die Vorlage des Personalausweises und die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung. In Ausnahmefällen ist dies noch bis zum Samstag