Die traditionellen Stadtranderholungen für 6- bis 12-jährige Kinder in Kaarst finden auf dem Gelände des Georg-Büchner-Gymnasiums statt. Jeweils von Montag bis Freitag wird eine Betreuung mit Mittagessen und Getränken angeboten. Stadtranderholung bedeutet Spaß und Spiel in altersgemäßen Gruppen mit erfahrenen und ausgebildeten Betreuer*innen.
Stadtranderholung 2025
Die Stadtranderholung 2025 wird im Juli stattfinden. SRE I vom 14. Juli bis 18. Juli 2025 sowie SRE II vom 21. Juli bis 25. Juli 2025.
An der Stadtranderholung teilnehmen können Kinder, die im Sommer eingeschult werden, bis zum Alter von 12 Jahren. Die Kosten betragen 78,- Euro je Kind (mit Mittagessen und Getränken). Jeweils von Montag bis Freitag (ohne Wochenendaktion) wird eine Betreuung von ca. 100 Kindern pro Woche angeboten. Die Betreuungszeit ist Montag bis Freitag täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Geboten wird:
- pädagogische Leitung und Betreuung
- Spaß und Spiel in altersgemäßen Gruppen mit erfahrenen und ausgebildeten Betreuern
- Mittagessen und Getränke
- Bereitstellung von Spiel- und Kreativmaterial
Berechtigte nach dem Familienhilfeplan der Stadt Kaarst können auf Antrag einen 50%igen Zuschuss erhalten.
Die Anmeldung zur Stadtranderholung ist ab 18.04.2025 möglich und kann nur rein digital vorgenommen werden. Der Link zur Anmeldung wird dann hier veröffentlicht. Um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen, ist hierfür eine Registrierung über das Servicekonto.NRW notwendig. Wer dort bereits registriert ist, kann das Formular mit seiner bestehenden Kennung ausfüllen.
Die Antwort erfolgt elektronisch im Portal und kann aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen ein paar Tage in Anspruch nehmen. Wir bitten insofern um Geduld.