Antrag auf Befreiung/Abweichung /Ausnahme nach § 69 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Bei der Realisierung eines Vorhabens sind grundsätzlich die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes/textlichen Festsetzungen, einer Gestaltungssatzung oder anderen Bestimmungen des Baurechtes abzuweichen/zu befreien (§ 31 BauGB und § 69 BauO NRW 2018.)
Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, prüft die zuständige Planungs- und Bauaufsichtsbehörde nach §69 BauO NRW.
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben und auch verfahrensfreien Vorhaben ist ein entsprechender und begründeter Antrag stellen.
Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular. (Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018)
Auf dem Antragsformular ist zu erläutern, von welchen Vorschriften abgewichen/befreit werden und aus welchen Gründen dies zulässig sein soll. - Lageplan
Den Lageplan können Sie selbst online kostenlos z.B. über TIM-online erstellen.
Wichtig ist, dass Sie einen Maßstab von 1:500 oder 250 auswählen. Ihr gesamtes Grundstück muss deutlich abgebildet sein.
Folgende Angaben müssen (auch handschriftlich möglich) auf den Lageplan erkenntlich sein:- Maßstäbliche Einzeichnung des Bauvorhabens
- Angaben von Länge, Breite und Höhe.
- Einzeichnung des Abstandes zu den Nachbarn
- Einzeichnung der Baugrenze/ Baulinie
- Festsetzungen des Bebauungsplans
- Angaben zum Bauherrn sowie Datum der Erstellung und originaler Unterschrift aller Eigentümer
- Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Adresse)
- Nachbarzustimmung durch originaler Unterschrift auf dem Lageplan
Des Weiteren sind Ansichten/Schnitte/Fotos einzureichen, sofern vorhanden.
Die Auflistung ist nicht abschließend. Abhängig von der Grundstückssituation oder der individuellen Planung können weitere Angaben erforderlich werden.
Kosten:
Die Antragstellung / Genehmigung / Ablehnung ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr hängt vom jeweiligen Befreiungstatbestand ab. Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt diese zwischen 50 und 5.000 Euro. Bei weiteren Fragen zu den Gebühren können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen digital über die folgende E-Mail ein: melanie.till@kaarst.de