BAULASTEN

Eine Baulast gem. § 85 BauO NRW ist eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde durch die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen zu übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulast).

Auf folgenden Seiten können Sie sich zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sowie zur Eintragung und Löschung von Baulasten informieren. Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis besteht zudem die Möglichkeit der digitalen Antragsstellung.