Auf dieser Seite haben wir Informationen zum Thema "Städtische Ökosystemleistungen – Die Bedeutung begrünter Vorgärten für die urbane Biodiversität vor dem Hintergrund des Schottergärten-Verbotes durch die Änderung der BauO NRW 2018" zusammengestellt:
Was sind Ökosystemleistungen?
Unser tägliches Leben ist abhängig von den Dienstleistungen der Natur und geprägt durch die Vielfalt ihrer Funktionen. Diese Funktionen und Leistungen der Biodiversität werden unter dem Begriff Ökosystemleistungen zusammengefasst. Sie bringen einen ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen mit sich, der sich unter anderem auch mit einem ökonomischen Wert beziffern lässt. Im Allgemeinen wird zwischen verschiedenen Ökosystemleistungen unterschieden. Neben bereitstellenden Leistungen (u.a. Bereitstellung landwirtschaftlicher Produkte und natürlicher Materialien) bestehen unterstützende Leistungen (u.a. Photosynthese, Bestäubung, Aufrechterhaltung des Nährstoff-und Wasserkreislaufs). Darüber hinaus existieren regulierende (u.a. Regulierung der Luftqualität und des Klimas, Schutz vor Naturgefahren) und auch kulturelle Leistungen (u.a. Naturerbe, Tourismus). Diese Leistungen der Natur für den Menschen nehmen wir tagtäglich in Anspruch, ohne sich dessen umfassend bewusst zu sein. Nicht nur in großen Ökosystemen auf globaler Ebene spielen diese Leistungen der Natur für den Menschen eine Rolle, sondern auch im besiedelten urbanen Raum existieren im kleineren Rahmen Ökosysteme, von denen der Mensch unmittelbar profitiert.
Ökosystemleistungen der Stadt
Innerhalb von Stadtgebieten kommt vor allem der urbanen Biodiversität eine besondere Bedeutung zu: Parks, Grünflächen, Blühwiesen, Gärten und Vorgärten, oder allgemein die „grüne Infrastruktur“ in der Stadt bieten wichtige ökologische, soziale und ökonomische Funktionen oder Leistungen – von der Verbesserung des Mikroklimas, der Steigerung der Luft- und Wasserqualität über den Schutz vor Überschwemmungen oder Verschmutzungen hin zur Steigerung der menschlichen Gesundheit und des Wohlbefindens. Sie bilden die Lebensgrundlage des Menschen in der Stadt. Daher ist es wichtig, intakte städtische Ökosysteme aufrecht zu erhalten, die urbane Biodiversität zu fördern und Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung zu ergreifen.
Von der Planungsebene zur Umsetzung
Der Umsetzung von Maßnahmen gehen politische Planungen und Beschlüsse voran, die das Ziel verfolgen, eine nachhaltige Entwicklung in die Wege zu leiten. Auf globaler Ebene wurde 2015 von den Staats- und Regierungschefs der 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet, ein Aktionsprogramm, das die Grundlage für die heutige Nachhaltigkeitspolitik bildet. Für das Erreichen der nationalen und internationalen Ziele braucht es eine konkrete Umsetzung vor Ort – in der Kommune oder in der Region. Neben Maßnahmen wie Klimafolgen-Anpassungskonzepten, dem Niederschlagswasser-Management, Mobilitätskonzepten, Potenzialanalysen für den Einsatz erneuerbaren Energien sowie Freiraum- und Flächenplanungen besteht ein weiteres Instrument zu einer nachhaltigen kommunalen Entwicklung in der Regelung der Vorgartennutzung von privaten Akteuren.
Begrünte und artenreiche Vorgärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Stadtbildes und besitzen einen nicht unerheblichen Einfluss auf die urbane Biodiversität. Als Teil der „grünen Infrastruktur“ leisten sie einen Beitrag zu einem ökologisch vernetzten und resilienten Stadtökosystem.
Der fragwürdige Trend zu Schottergärten
Der allgemeine Trend der Vorgartengestaltung entfernt sich allerdings von natürlichen Vorgartenbegrünungen und geht hin zur Flächenversiegelung oder zur Gestaltung mit Schotterflächen. Mit dem Begriff Schottergarten werden Gartenflächen, zumeist Vorgärten, beschrieben, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend mit Schotter, Splitt, Kies oder Mulchmaterialien bedeckt sind und keine bis spärliche Bepflanzung aufweisen, mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt.
Änderung der Landesbauordnung
Um dem Trend der Schottergärten entgegenzuwirken, trat ab dem 1. Januar 2024 eine Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) in Kraft, die mit der Präzisierung des § 8 Absatz 1 ein allgemeines bauordnungsrechtliches Grundstücksbegrünungsgebot einführt. Bereits vor der Änderung der BauO NRW 2018 war festgelegt, dass nicht überbaubare Flächen der bebauten Grundstücke zu begrünen und zu bepflanzen sind, solange die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Fläche dem nicht entgegenstehen. Mit der Änderung zum 1. Januar 2024 wird präzisiert, dass Schotterungen und Kunstrasen keine andere zulässige Verwendung dieser Flächen darstellen.
Konkret besagt die Änderung von § 8 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW 2018:
„Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind als Grünflächen
- wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
- zu begrünen oder zu bepflanzen,
soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.
Schotterungen zur Gestaltung von Gartenflächen sowie Kunstrasen stellen keine andere zulässige Verwendung nach Satz 1 dar.“
Durch diese eingeführte Regelung werden die Anlagen von ökologisch und klimatisch schädlichen Schottergärten unterbunden und die Ökosystemleistungen der „grünen Infrastruktur“ gefördert.
Weshalb sind artenreich begrünte Vorgärten so wertvoll?
Im Gegensatz zu versiegelten Vorgartenflächen bringen artenreich begrünte Vorgärten erhebliche positive Effekte mit sich. Sie schaffen einen Lebensraum für Insekten, die für die Bestäubung sowie die Erhaltung der Nahrungskette und die Kontrolle von Schadorganismen unverzichtbar sind, und fördern die Biodiversität im Stadtgebiet. Mit der Bepflanzung von Vorgärten wird zudem eine gesundheitlich positive Wirkung durch die Bindung von CO2 und Staub erreicht. Im Gegensatz zu versiegelten Flächen ermöglichen begrünte Vorgärten eine natürliche Versickerung des Niederschlagswassers. Dies reduziert die oberirdisch abgeführten Wassermengen, entlastet die Kanalisation und wirkt möglichen Überschwemmungen durch Starkregen präventiv entgegen. Außerdem wird mit der Versickerung von Niederschlagswasser die Grundwasserneubildung gefördert und der natürliche Wasserkreislauf erhalten. Vor dem Hintergrund des Klimawandels mit zunehmender Anzahl an Hitzetagen und unter Berücksichtigung der Effekte der städtischen Wärmeinsel tragen begrünte Vorgärten dazu bei, der Hitzebelastung entgegenzuwirken. Durch die Evapotranspiration, die Verdunstung von einer natürlich bewachsenen Oberfläche, werden ein kühlender Effekt der Umgebung und eine Verbesserung des Mikroklimas der Stadt erzielt. Die Vermeidung von mit Steinen gestalteten Vorgärten reduziert die Speicherung und Abstrahlung von Wärme. Zudem kann, abhängig von der Art der Bepflanzung der Vorgärten, eine kühlende Wirkung durch Schattenwurf erreicht werden.
Natürlich gestaltete und artenreich bepflanzte Vorgärten leisten kleinräumig ökologische, mikroklimatische und hydrologische Funktionen, deren Effekte wiederum dem Menschen zu Gute kommen. Es gilt, diese Funktionen zu nutzen und in ein gesamtstädtisches Verbundsystem an „grüner Infrastruktur“ zu integrieren. Neben den Maßnahmen der öffentlichen Hand kann daher jede und jeder Einzelne ihren oder seinen Beitrag dazu leisten, den Lebensraum für Mensch und Umwelt mitzugestalten.