Bis wann muss geräumt sein?

In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und die entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Der nach 20.00 Uhr gefallene Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

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