Die Reinigung (Sommer - und Winterreinigung) aller Gehwege und aller Garagenvorplatzflächen sowie die Reinigung aller im Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen ist den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.
Alle weiteren Informationen zur Straßenreinigung finden Sie hier: Straßenreinigung