Wohin mit dem Schnee?

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges, oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger - und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn gebracht werden.

Alle weiteren Informationen zur Straßenreinigung finden Sie hier: Straßenreinigung