Womit darf ich streuen?

Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt

  • in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
  • an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen, starken Gefällen- beziehungsweise Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

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