ABMELDUNG WOHNSITZ

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung am alten Wohnsitz nicht erforderlich. Die Anmeldung in der neuen Stadt genügt; von dort aus wird die Abmeldung bei der alten Gemeinde automatisch veranlasst.

Sie müssen sich nur dann abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.

Die Abmeldung der Nebenwohnung kann entweder am bisherigen Nebenwohnsitz oder am Hauptwohnsitz erfolgen.

Sie können sowohl die Abmeldung bei Wegzug ins Ausland als auch die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes online über unser Serviceportal erledigen oder einen Termin in unserem Bürgerbüro buchen:

 

Nebenwohnung sind steuerpflichtig im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung. Danach ist ab 01.01.2025 jede Person, welche im Stadtgebiet Kaarst eine Zweitwohnung innehat und das 18. Lebensjahr vollendet hat, steuerpflichtig. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes (BMG) für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.

Alle Infos zur Zweitwohnungssteuer finden Sie unter: Zweitwohnungssteuer.

WIR SIND FÜR SIE DA!