ADRESSÄNDERUNG AUF DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL I (FAHRZEUGSCHEIN)

Wenn Sie aus einer Kommune des Rhein-Kreises Neuss zuziehen oder innerhalb der Stadt Kaarst umziehen, ist eine Adressänderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) Ihres Privatfahrzeuges im Bürgerbüro möglich. Der neue Wohnsitz muss jedoch vorher angemeldet werden.

Eine Anschriftenänderung bei Firmenfahrzeugen oder bei einem Zuzug außerhalb des Rhein-Kreises Neuss muss jedoch weiterhin im Straßenverkehrsamt erfolgen.

  • Sie ziehen innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Kaarst zu oder innerhalb der Stadt Kaarst um.
  • Erstmalige Änderung in der Zulassungsbescheinigung

11,10 €

Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein

  •  Zulassungsbescheinigung/Kfz-Schein
  •  Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass)
WIR SIND FÜR SIE DA!