ADRESSÄNDERUNG AUF DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL I (FAHRZEUGSCHEIN)
Wenn Sie aus einer Kommune des Rhein-Kreises Neuss zuziehen oder innerhalb der Stadt Kaarst umziehen, ist eine Adressänderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) Ihres Privatfahrzeuges im Bürgerbüro möglich. Der neue Wohnsitz muss jedoch vorher angemeldet werden.
Eine Anschriftenänderung bei Firmenfahrzeugen oder bei einem Zuzug außerhalb des Rhein-Kreises Neuss muss jedoch weiterhin im Straßenverkehrsamt erfolgen.
- Sie ziehen innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Kaarst zu oder innerhalb der Stadt Kaarst um.
- Erstmalige Änderung in der Zulassungsbescheinigung
11,10 €
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
- Zulassungsbescheinigung/Kfz-Schein
- Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass)