ANMELDUNG ZUR EHESCHLIESSUNG
Die Anmeldung zur Eheschließung sollte von beiden Verlobten persönlich beantragt werden.
Ihre Partnerin/Ihr Partner kann z. B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen?
Mit einer entsprechenden Vollmacht/Beitrittserklärung können Sie die notwendigen Formalitäten notfalls auch alleine mit uns abwickeln.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen unser "Standesamt-Team" nach Terminabstimmung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
So können Sie uns für eine Terminabstimmung bzw. für Rückfragen und weitere Auskünfte erreichen:
Standesamt Kaarst - Am Neumarkt 2 - 41564 Kaarst
Telefon: 02131 987598 oder 02131 987599 Fax: 02131 9877598 oder 02131 9877599
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.30-12.00 Uhr; Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
(freitags werden jedoch wegen der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen)
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt stets vom Einzelfall ab.
Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige im Sinne des Grundgesetzes ohne Auslandsbezug, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus, wenn mindestens einer der Verlobten den Wohnsitz in Kaarst hat:
- wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung. Die entfällt bei Wohnsitz in Kaarst.
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, Geburtsurkunden der Kinder zzgl. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.
- Reisepass oder Personalausweis
- Bargeld oder EC/Debit-Karte für die Verwaltungsgebühren
- Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie darüber hinaus noch folgenden urkundlichen Nachweis: eine aktuelle beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (nicht älter als 6 Monate).
Für die Anmeldung einer gleichgeschlechtlichen Ehe gelten sinngemäß die oben gemachten Ausführungen.
In folgenden Fällen sollten Sie sich stets persönlich (nach Terminabstimmung) beim Standesamt erkundigen:
- wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist (mit Auslandsbezug), Nachweis aller Ehen und Auflösungen.
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, (und im Ausland verheiratet, verwitwet oder geschieden wurde) Nachweis aller Ehen und Auflösungen,
- wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist oder adoptiert wurde.
- wenn bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der unterschiedlichsten Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine allumfassende Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist.
Stimmen Sie unbedingt einen Beratungstermin ab und dabei erhalten Sie eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
Für die Anmeldung zur Eheschließung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von ca. 100 Euro.
Befreiungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE-Bescheinigung
Ermäßigungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE-Bescheinigung