GASTSTÄTTENERLAUBNIS
Die Gaststättenerlaubnis ermöglicht den dauerhaften Betrieb Ihrer Gaststätte und ist nur erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden. Die Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.
- Personalausweis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde zu beantragen)
- Gesundheitszeugnis nach §§ 17, 18 BSeuchG
- Nachweis über Lebensmittelrechtliche Unterweisung bei Industrie- u. Handelskammer
- Miet- / PachtvertragMiet- / Pachtvertrag
- Grundriss und Lageplan für Betrieb und die Betriebsräume
- Bei juristischen Personen (GmbH, e. V.) Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister