GASTSTÄTTENERLAUBNIS

Die Gaststättenerlaubnis ermöglicht den dauerhaften Betrieb Ihrer Gaststätte und ist nur erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden. Die Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.

  • Personalausweis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde zu beantragen)
  • Gesundheitszeugnis nach §§ 17, 18 BSeuchG
  • Nachweis über Lebensmittelrechtliche Unterweisung bei Industrie- u. Handelskammer
  • Miet- / PachtvertragMiet- / Pachtvertrag
  • Grundriss und Lageplan für Betrieb und die Betriebsräume
  • Bei juristischen Personen (GmbH, e. V.) Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
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