HAFTPFLICHTANGELEGENHEITEN

Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, für den die Stadt Kaarst verantwortlich sein könnte, wenden Sie sich gerne an uns. 

„Wie“ erklären wir Ihnen weiter unten (Information). Die Stadt Kaarst prüft dann, ob und inwieweit ein Schadensersatzanspruch besteht. 

Die Stadt hat z.B. dafür zu sorgen, dass die Straßen verkehrssicher sind. Im Falle eines Schadens, etwa aufgrund eines Schlagloches, könnte hier eine Haftung bestehen, wenn die Stadt Kaarst ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Wenn die Frage gerichtlich geklärt werden muss, übernimmt unser zuständiger Versicherer die Bearbeitung.

Ein Haftpflichtfall liegt vor, wenn ein Schaden eintritt, für den die Stadt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftet. Dies betrifft beispielsweise Unfälle, an denen Fahrzeuge der Stadt beteiligt sind. Darüber hinaus kann ein Haftpflichtfall entstehen, wenn die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt – etwa bei mangelhafter Absicherung von Baustellen, unzureichendem Winterdienst oder Gefahrenquellen in öffentlichen Einrichtungen. Auch Amtspflichtverletzungen können zu Haftungsansprüchen führen, etwa wenn eine Baugenehmigung rechtswidrig erteilt oder abgelehnt wurde.

Bitte füllen Sie die Schadenanzeige sorgfältig aus. Nach Ausfüllung und Unterzeichnung der Schadenanzeige senden Sie diese bitte an das Rechts- und Versicherungsamt und fügen Sie eventuell Belege und Fotos bei. Die Stadt Kaarst kann sich erst nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zur Schadensregulierung äußern. Bis zur eventuellen Haftungszusage erfolgt jegliche finanzielle Maßnahme auf Kosten des Antragsstellers.

WIR SIND FÜR SIE DA!