HANDWERKERPARKAUSWEIS (PARKERLEICHTERUNG FÜR HANDWERKSBETRIEBE)
Handwerksbetrieben aus Kaarst, die über Service- und Montagefahrzeuge verfügen, kann eine Jahresausnahmegenehmigung zum Parken:
- im eingeschränkten Haltverbot,
- auf Bewohnerparkplätzen,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
erteilt werden.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Die Genehmigung kann derzeit für den Regierungsbezirk Düsseldorf oder für das Land Nordrhein – Westfalen beantragt werden.
Handwerksbetrieben aus Kaarst, die über Service- und Montagefahrzeuge verfügen, kann eine Jahresausnahmegenehmigung zum Parken:
- im eingeschränkten Haltverbot,
- auf Bewohnerparkplätzen,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
erteilt werden.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Die Genehmigung kann derzeit für den Regierungsbezirk Düsseldorf oder für das Land Nordrhein – Westfalen beantragt werden.
Sie können den Handwerkerparkausweis online über unser Serviceportal beantragen: Online-Dienstleistung Handerwerkerparkausweis
Die Ausnahmegenehmigung wird nicht pauschal für eine Firma erteilt, sondern es muss jeweils eine Ausnahmegenehmigung pro Fahrzeug beantragt werden, wobei vom Antragsteller ein Ersatzfahrzeug pro Ausnahmegenehmigung angegeben werden darf. Die Ausnahmegenehmigung darf im Original jedoch immer nur von einem Fahrzeug benutzt werden.
Die Vereinbarung für einen bezirksweit einheitlich gültigen Handwerkerausweis gilt nur für die Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. An Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen:
- Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein und
- das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder
- schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
- mit einer festen Firmenaufschrift der Mindestgröße Din A4 auf beiden Längsseiten versehen sein.
- Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen.
- Fahrzeugschein
- Handwerkskarte
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Fahrzeuganforderungen
- Ein Foto von jeder Seite, wo auf einem Bild gleichzeitig das Kennzeichen und die Firmenwerbung zu sehen ist.
Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bei Antragsstellung über unser Serviceportal ca. 5 – 7 Tage
- Die Genehmigung kostet für ein Jahr 90,00 €/Regierungsbezirk Düsseldorf oder 175,00 €/NRW.
- Befreiungen: Nein
- Ermäßigungen:Nein