INFORMATION GEMÄSS ART. 13 DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG FÜR MELDEPFLICHTIGE PERSONEN
Auf die "Information gem. Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen" seitens der Meldebehörden wird verwiesen.
Hinweis: Diese Informationen erhalten Sie auf Nachfrage schriftlich in ihrem Bürgerbüro oder als Download.