MELDEBESCHEINIGUNG, AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG
Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis über Ihren Wohnsitz. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen.
Befindet sich der Hauptwohnsitz in Kaarst, kann die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaftausgestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Antragstellerin oder Antragsteller muss in Kaarst gemeldet sein.
9,00 Euro
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
Sofortige Ausstellung bei Vorsprache.