VERMIETUNG VON VERANSTALTUNGSRÄUMEN
Die Stadt Kaarst verfügt über verschiedene Räumlichkeiten, die für folgende Zwecke angemietet werden können:
- Private Veranstaltungen wie z.B. Familienfeiern,
- Veranstaltungen konfessioneller und caritativer Art,
- Veranstaltungen außerschulischer und sportlicher Art,
- Kulturelle Veranstaltungen,
- Politische und gewerkschaftliche Veranstaltungen,
- kommerzielle Veranstaltungen,
- Seminare zur Fort- und Weiterbildung,
- Sonstige Veranstaltungen.
Die Nutzung der Räume für schulische und städtische Zwecke hat jedoch Vorrang.
Ihre Buchungsanfrage können Sie online über unser Serviceportal stellen: (Geben Sie Ihren Wunschtermin und möglicherweise auch Ausweichtermine zur Prüfung an.)
- Bürgerhaus:
- Clubraum I - maximal 50 Personen
- Clubraum II - maximal 50 Personen
- Clubraum I und II gemeinsam - maximal 100 Personen
- Clubraum III - maximal 88 Personen
- Rathausgalerie / maximal 199 Personen
- Schulen:
- Albert-Einstein-Forum - maximal 600 Personen
- Forum Georg-Büchner-Gymnasium - maximal 600 Personen
- Forum Realschule Kaarst - maximal 199 Personen
- Multifunktionsraum am Albert-Einstein-Forum - maximal 199 Personen (Nutzung lediglich aus einem sozialen, interkulturellen und generationsübergreifendem Zweck möglich)
Nutzungsberechtigt für die städtischen Einrichtungen sind:
- Privatpersonen aus Kaarst sowie
- Verbände,
- Vereine,
- Behörden,
- Institutionen und Interessensgruppen,
- Parteien,
- Organisationen und Unternehmen
für und aus Kaarst.
Im Übrigen werden für die Benutzung dieser Einrichtungen folgende Nutzungsentschädigungen erhoben:
- Tarif A Private Veranstaltungen konfessioneller und caritativer Art/ nicht gewerbliche Veranstaltungen sportlicher Art/ nicht gewerbliche kulturelle Veranstaltungen/ nicht gewerbliche politische und gewerkschaftliche Veranstaltungen/ Seminare ohne Gewinnerzielungsabsicht.
- Tarif B Gewerbliche Veranstaltungen/ Seminare mit Gewinnerzielungsabsicht
- Tarif C Sonstige Veranstaltungen
- Tarif D Private Veranstaltungen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung der Stadt Kaarst über die Nutzung städtischer Einrichtungen.
Die Nutzungsanfrage über das Service Portal sollte spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Spätere Anfragen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Buchungsanfragen zu schulischen Räumen während der Schulferien gegebenenfalls erst nach Schulbeginn beantwortet werden können.