VORLÄUFIGER PERSONALAUSWEIS

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert ca. 2-3 Wochen. Benötigen Sie kurzfristig einen Personalausweis, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.

Dieses vorläufige Ausweisdokument ist für den Gebrauch im Inland bestimmt. Es ist auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der europäischen Staaten, jedoch nicht für Reisen in Länder, in denen eine Pass- beziehungsweise Visumspflicht besteht.

Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt. Der deutsche Personalausweis stellt vor diesem Hintergrund lediglich ein Passersatzpapier dar.

Entsprechende Informationen finden sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Hinweis: Ab 01. August 2025 sind grundsätzlich nur noch digitale Passbilder zugelassen. Sie können das digitale Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder im Rathaus Kaarst selbst anfertigen lassen. Die Gebühr zur Erstellung des Lichtbildes im Rathaus beträgt 6,00 Euro. Das Foto wird an einem Fototerminal digital aufgenommen und dann in das System der Meldebehörde übertragen. Bitte beachten Sie, dass das Fototerminal im Rathaus lediglich für die Aufnahme von Fotos von Erwachsenen und Kindern ab mind. 3 Jahren geeignet ist.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

  • deutsche Staatsangehörigkeit
     
  • in Kaarst mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Ausnahme:
    Kaarst ist der Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen.
     

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
     
  • digitales Passfoto: Ab 01. August 2025 sind grundsätzlich nur noch digitale Passbilder zugelassen. Sie können das digitale Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder im Rathaus Kaarst selbst anfertigen lassen. Die Gebühr zur Erstellung des Lichtbildes im Rathaus beträgt 6,00 Euro. Das Foto wird an einem Fototerminal digital aufgenommen und dann in das System der Meldebehörde übertragen. Bitte beachten Sie, dass das Fototerminal im Rathaus lediglich für die Aufnahme von Fotos von Erwachsenen und Kindern ab mind. 3 Jahren geeignet ist.
  • Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde, sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument in Kaarst ausgestellt wurde
     

Bei unter 16jährigen werden zusätzliche folgende Unterlagen benötigt:

  • Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, gegebenenfalls unterschriebene Einverständniserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Die Ausstellung ist sofort möglich.

10,00 €

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

WIR SIND FÜR SIE DA!