VORLÄUFIGER REISEPASS

Vorläufiges für alle Länder gültiges Reisedokument. Die Ausstellung ist sofort möglich.

Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Beispielsweise ist mit dem vorläufigen Reisepass die Einreise in die USA nur in Verbindung mit einem gütigen Visum möglich.

Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Gültigkeitsdauer 1 Jahr.

Die Ausstellung von vorläufigen Reisepässen, stellt die absolute Ausnahme dar.

Kann ein ePass im regulären Antragsverfahren nicht rechtzeitig ausgestellt werden, ist ein Express-Pass zu beantragen. Der Express-Pass ist in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen abholbereit. Erst, wenn der Zeitraum von 4 Arbeitstagen von der Antragstellung bis zum Reiseantritt nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Hinweis: Ab 01. August 2025 sind grundsätzlich nur noch digitale Passbilder zugelassen. Sie können das digitale Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder im Rathaus Kaarst selbst anfertigen lassen. Die Gebühr zur Erstellung des Lichtbildes im Rathaus beträgt 6,00 Euro. Das Foto wird an einem Fototerminal digital aufgenommen und dann in das System der Meldebehörde übertragen. Bitte beachten Sie, dass das Fototerminal im Rathaus lediglich für die Aufnahme von Fotos von Erwachsenen und Kindern ab mind. 3 Jahren geeignet ist.

Siehe auch unter Reisepass und Kinderreisepass.

Aufgrund der besonderen Anforderungen der Bundesdruckerei kann das eigentliche Antragformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

  • deutsche Staatsangehörigkeit
     
  • in Kaarst mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Ausnahme:
    Hauptwohnsitz ist nicht Kaarst, aber die Zustimmung zur Dokumentenausstellung der Passbehörde des Hauptwohnsitzes liegt vor (erhöhte Gebühr).
  • bisheriger Reisepass, wenn nicht vorhanden, ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Personalausweis oder Führerschein)
     
  • digitales Passfoto: Ab 01. August 2025 sind grundsätzlich nur noch digitale Passbilder zugelassen. Sie können das digitale Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder im Rathaus Kaarst selbst anfertigen lassen. Die Gebühr zur Erstellung des Lichtbildes im Rathaus beträgt 6,00 Euro. Das Foto wird an einem Fototerminal digital aufgenommen und dann in das System der Meldebehörde übertragen. Bitte beachten Sie, dass das Fototerminal im Rathaus lediglich für die Aufnahme von Fotos von Erwachsenen und Kindern ab mind. 3 Jahren geeignet ist.
  • Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich.

Bei unter 18-jährigen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, gegebenenfalls unterschriebene Einverständiserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Die Ausstellung ist sofort möglich.

26 Euro

Bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit oder unzuständigkeitshalber: 52 Euro

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

WIR SIND FÜR SIE DA!