WOHNGELD
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt. Mieterinnen und Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes erhalten Lastenzuschuss.
Sie können die Anträge online über folgende Links stellen:
Weitere Infos finden Sie auf der Wohngeld-Seite des Ministerium (inklusive Erklär-Video): www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Sie können online einen Termin vereinbaren.
Wohngeld wird nur auf Antrag und erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab.
Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass der Bereich -Soziales- mittwochs und freitags ganztags geschlossen ist.