Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages in männlich, weiblich, divers, ohne Geschlechtsangabe.
Mit Änderung des Geschlechtseintrages sind neue Vornamen zu bestimmen, die am besten zu der Geschlechtsidentität passen. Bevor die Erklärung der Geschlechts- und Vornamensänderung wirksam wird, muss diese zunächst beim Standesamt angemeldet werden.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen unser "Standesamt-Team" nach Terminabstimmung selbstverständlich gerne zur Verfügung, um Sie allumfassend über die Vorgehensweise als auch über die Auswirkungen intensiv zu beraten.