STERBEFÄLLE UND BESTATTUNGEN

Auch wenn der Tod eines nahen Angehörigen häufig sehr belastend ist, müssen bestimmte Formalitäten erledigt werden. Diese sollten möglichst schnell erledigt werden, da für einige Anträge Fristen existieren.

So muss die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Dies nehmen Ihnen in der Regel die Bestattungsunternehmen ab. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Bei Fragen rund um das Friedhofs- und Bestattungswesen, Nutzungsrechte von Grabstätten, Bestattungsformen und -termine hilft Ihnen Herr Ecks gerne weiter. Hier erhalten Sie auch Auskunft über die Friedhofsgebühren.